Sicherheitseinrichtung für Registrierkassen – wie funktioniert die Inbetriebnahme?
Stand: 21. November 2016Ab April 2017 wird es ernst. Die Registrierkassensicherheitsverordnung gelangt zu ihrer vollen Anwendung. Ab 1.4.2017 muss die Registrierkasse mit einer Sicherheitseinrichtung verbunden sein. Diese Einrichtung kann eine sogenannte Signatur- oder Siegelerstellungseinheit sein. Ebenfalls bis 1.4.2017 sind die bis dahin erworbenen Sicherheitseinrichtungen und Registrierkassen beim Finanzamt zu registrieren. Für die Inbetriebnahme und Registrierung der Sicherheitseinrichtung gibt es seitens des Bundesministeriums für Finanzen einen „Fünf-Schritte-Plan“… Beitrag lesen