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Steuer-News | Unternehmer-News
Welche Angaben eine Rechnung enthalten muss ...
Stand: 26. Juni 2015
Eine Rechnung berechtigt grundsätzlich einen Rechnungsempfänger nur dann zum Vorsteuerabzug, wenn sie den Formvorschriften des Umsatzsteuergesetzes entspricht.
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Vorsteuerabzug bei Leasingverträgen
Stand: 21. Mai 2015
Laut einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) vom Jahresanfang erfüllt der Leasingvertrag allein nicht die Voraussetzungen für einen Vorsteuerabzug. Damit Vorsteuer abgezogen werden darf, muss (neben anderen Voraussetzungen) eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegen. Als Rechnung gilt jede Urkunde, mit der ein Unternehmer über eine Lieferung oder sonstige Leistung abrechnet, gleichgültig wie diese Urkunde im Geschäftsverkehr bezeichnet wird.
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Wie viele Tage Urlaub stehen einem Arbeitnehmer zu?
Stand: 21. Mai 2015
Urlaub ist abhängig von den Arbeitsjahren. Bei einer Dienstzeit bis zu 25 Jahren beträgt der Urlaubsanspruch 30 Werktage pro Arbeitsjahr – bei über 25 Jahren Dienstzeit 36 Werktage. Dies ergibt bei einer 5-Tage-Woche einen Urlaubsanspruch in Höhe von 25 bzw. 30 Arbeitstagen.
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Wie werden versendete Waren umsatzbesteuert?
Stand: 21. Mai 2015
Käufer ist kein Unternehmer - Lieferschwelle wird nicht überschritten. Bei Gegenständen, die innerhalb von EU-Ländern versendet oder befördert werden, muss die Umsatzsteuer von dem Land, in dem die Lieferung beginnt, in Rechnung gestellt werden.
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Vorsteuer-Rückerstattung Drittland: Nur noch bis 30.6.
Stand: 21. Mai 2015
Zum Vorsteuerabzug berechtigte österreichische Unternehmer können sich auch Vorsteuern, die außerhalb Österreichs angefallen sind, erstatten lassen. Die Frist für die Rückerstattung der im Jahr 2014 angefallenen Vorsteuern aus Drittländern läuft am 30. Juni 2015 aus. Für Vorsteuervergütungen aus Mitgliedsländern der europäischen Union (EU) ist noch länger Zeit. Diese Anträge müssen bis zum 30.9.2015 elektronisch gestellt werden.
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Zentrales Kontenregister – Meldepflicht für Kapitalabflüsse - Automatischer Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen – EU-Amtshilfegesetz.
Stand: 13. Mai 2015
Seit Dienstag, 12. Mai 2015 ist es so weit. Das Bundesministerium für Finanzen hat ein erstes, umfassendes (Teil-)Paket zur Steuerbetrugsbekämpfung geschnürt und die dazugehörigen Gesetzesentwürfe unter dem Stichwort „Bankenpaket“ in die Begutachtung geschickt. Darin sind die Einrichtung eines zentralen Kontenregisters, die Bankenmeldepflicht über bestimmte Kapitalabflüsse auf den Konten ihrer Kunden, der automatische Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen und Abänderungen des EU-Amtshilfegesetzes enthalten. Die Begutachtungsfrist läuft bis zum 5. Juni 2015, die Vorlage im Ministerrat ist für den 16. Juni 2015 und der Nationalratsbeschluss im Zeitraum vom 7.7.-9.7.2015 zu erwarten. Die erweiterten Informationen an die Finanzverwaltung über Bankkonten und Bankbewegungen sollen bereits rückwirkend ab 1. März 2015 ermöglicht werden. Damit soll „säumigen“ Steuerpflichtigen der Weg abgeschnitten werden, unversteuertes Geld noch zeitgerecht vor dem grundsätzlichen Inkrafttreten der Steuerreform (1.1.2016) durch größere Barbehebung oder Auslandsüberweisung verschwinden zu lassen.
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Maßnahme 1 – Steuerreform-Begutachtungsentwurf Mai 2015: Abgabenbetrugsbekämpfung durch deutliche Einschränkung des Bankgeheimnisses (= Änderungen des Bankwesengesetzes)
Stand: 13. Mai 2015
Ziel ist, dass ab 1. Jänner 2016 Banken an die Abgabenbehörden von diesen angeforderte Informationen (schriftliches Auskunftsverlangen) für Zeiträume ab 1. März 2015 herausgeben müssen. Derzeit darf das Bankgeheimnis durch Weitergabe von Bankinformationen an die Abgabenbehörden im Hinblick auf die Verfolgung von Finanzvergehen nur dann durchbrochen werden, wenn ein Strafverfahren eingeleitet worden ist.
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Maßnahme 2 – Steuerreform-Begutachtungsentwurf Mai 2015: Details zum neuen Kontenregister (=Kontenregistergesetz)
Stand: 13. Mai 2015
Ziel ist, dass Staatsanwaltschaften, Strafgerichte, Finanzstrafbehörden, das Bundesfinanzgericht und Abgabenbehörden des Bundes (Finanzämter, Zollämter, Bundesministerium für Finanzen) Zugriff auf ein zentral geführtes Register über alle Bankkonten im Einlagengeschäft, Girogeschäft und im Bauspargeschäft sowie über Depots im Depotgeschäft, die in Österreich geführt werden, haben und einen Überblick darüber bekommen, über welche Bankkonten/Depots eine Person verfügt bzw. welche Personen Zugriff auf ein bestimmtes Konto/Depot haben. Das Kontenregister ist vom Bundesministerium für Finanzen zu führen.
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Maßnahme 3 – Steuerreform-Begutachtungsentwurf Mai 2015: Neue Meldepflicht von Kreditinstituten über größere Geldbewegungen (=Kapitalabfluss-Meldegesetz)
Stand: 13. Mai 2015
Ziel ist, dass Privatkunden ab dem 1. März 2015 keine größeren Beträge von ihren österreichischen Bankkonten und –depots abziehen (Kapitalabfluss) können, ohne dass der Vorgang von den Kreditinstituten dem Bundesministerium für Finanzen gemeldet wird.
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Maßnahme 4 – Steuerreform-Begutachtungsentwurf Mai 2015: Meldestandards für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen
Stand: 13. Mai 2015
Jedes betroffene österreichische Finanzinstitut wird verpflichtet, seinem zuständigen Finanzamt für jedes Konto einer natürlichen oder juristischen Person aus einem anderen EU-Mitgliedstaat oder einem Vertragsstaat des Regierungsübereinkommens vom 29. Oktober 2014 die vorgeschriebenen Daten über den Kontoinhaber sowie bestimmte Kontodaten zu melden.
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