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Tax-News | Business-News

Reminder „NPO-Zuschuss“ für gemeinnützige Vereine, Feuerwehren, Kirchen, ausgegliederte Rechtsträger: Antragstellung noch bis 31.12.2020 möglich.

Die Antragstellung lohnt sich für jede antragsberechtigte Organisation, werden doch – kurz gesagt –  betriebsnotwendige Kosten (außer Personalkosten) zwischen 1.4.2020 und 30.9.2020 bis zu 100% ersetzt sowie darüber hinaus ein sogenannter Struktursicherungsbeitrag in der Höhe von 7 % der Einnahmen aus 2019 gewährt. Das heißt, selbst wenn keine förderbaren Kosten im Betrachtungszeitraum angefallen sind, kann durch die Beantragung des Struktursicherungsbeitrages alleine ein Zuschuss lukriert werden. Lire l'article

New database for VAT rates for deliveries to "private individuals" within the EU due to the elimination of the delivery threshold from 1st July 2021

If goods are delivered from Austria to another EU member state to a non-entrepreneur by an Austrian entrepreneur or on his behalf, or if an Austrian supplier is indirectly involved in such transport or dispatch, this delivery applies for VAT purposes from July 1, 2021 as executed in the EU country in which the delivery ends. The previously known delivery threshold will no longer apply from July 1, 2021. For Austrian entrepreneurs, there may be increased registration obligations abroad and the foreign invoice issuing regulations may have to be applied. In order to be able to meet these obligations more easily, the European Commission recently published a database for querying VAT rates in the EU member states. Lire l'article

(Gründungsprivilegierte) GmbH: Mindeststammkapital von € 35.000, höheres Stammkapital zulässig, keine nachträglich gründungsprivilegierten Stammeinlagen.

Das Mindeststammkapital der GmbH beträgt, auch bei Gründungsprivilegierung, € 35.000. Die Besonderheit einer gründungsprivilegierten GmbH besteht darin, dass die Stammeinlagen der einzelnen Gesellschafter in einen gründungsprivilegierten und einen nicht gründungsprivilegierten Teil aufgeteilt werden und während aufrechter Gründungsprivilegierung von den Gesellschaftern durch Leistungen auf gründungsprivilegierte Stammeinlagen eingefordert werden können. Der Vorteil besteht laut Obersten Gerichtshof (OGH 25.3.2020, 6 Ob 54/20i) in einer Reduzierung des von den Gesellschaftern in den ersten 10 Jahren ab Gründung der Gesellschaft aufzubringenden Risikokapitals, um in den Genuss des Haftungsprivilegs der GmbH (Anmerkung: im Unterschied zum Einzelunternehmen, zu einer OG oder zu einem Komplementär einer KG) zu kommen. Der OGH hat sich in seinem Urteil auch mit der Frage befasst, ob nachträglich gründungsprivilegierte Stammeinlagen, beispielsweise bei Hinzutritt eines Finanzinvestors im Rahmen einer Kapitalerhöhung geschaffen werden können und ob Gesellschafter mit und ohne Gründungsprivilegierung nebeneinander denkbar sind. Bei all diesen Überlegungen sollten Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH allerdings die betriebswirtschaftlich angemessene Eigenkapitalausstattung einer GmbH, abhängig von der Geschäftstätigkeit, nicht unbeachtet lassen. Lire l'article

Kommanditgesellschaft: Wer stellt den Jahresabschluss auf, wie und durch wen erfolgt dessen Feststellung, Auswirkungen auf den Gewinnauszahlungsanspruch?

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte sich jüngst mit einem Rechtsstreit zwischen zwei Brüdern im Zusammenhang mit der Aufstellung sowie der nachfolgenden Feststellung des Jahresabschlusses und des Anspruchs auf Gewinnauszahlung zu befassen. Die beiden Brüder hatten eine Kommanditgesellschaft (KG) errichtet und hierüber einen Gesellschaftsvertrag abgeschlossen. Ein Bruder fungierte als unbeschränkt haftender Gesellschafter (Komplementär), der andere als mit einer Haftsumme von EUR 10.000 beschränkt haftender Gesellschafter (Kommanditist). Der Kommanditist machte Jahre später die Auszahlung seines vermeintlich bisher zu geringen Gewinnanteils klagsweise bei Gericht geltend und brachte vor, dass die Jahresabschlüsse der Vorjahre unrichtig und unvollständig aufgestellt und auch nicht rechtskonform durch seine Mitwirkung festgestellt worden seien.

Der OGH nahm diese Klage zum Anlass, in seinem Judikat generell für die Praxis der Kommanditgesellschaft wichtige Leitsätze darzulegen. Insbesondere lehnte er die frühere herrschende Auffassung, wonach der Jahresabschluss der (rechnungslegungspflichtigen) KG nur von allen persönlich haftenden Gesellschaftern (Komplementäre) zu unterzeichnen sei und damit als „festgestellt“ gilt als überholt mit dem Verweis auf den Grundlagencharakter des Feststellungsbeschlusses ab. Die Wirkung der Feststellung des Jahresabschlusses besteht nach Ansicht des OGH mit Hinweis auf die Lehre darin, dass hinsichtlich aller Fragen, für die der Jahresabschluss oder einzelne Positionen daraus von Bedeutung sind, eine für alle Gesellschafter verbindliche Determinante geschaffen wird. 

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Information und Consulting: Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgrundgehälter um 1,5 % ab 1.1.2021. Gewerbe, Handwerk, Dienstleistung: Erhöhung um 1,45 %. KV-Zugehörigkeit und Mischbetriebe beachten.

Die Sozialpartner haben sich betreffend den Kollektivvertragsabschluss für Angestellte in „Information und Consulting“ auf eine Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgrundgehälter um 1,5 % und für Angestellte in „Gewerbe, Handwerk, Dienstleistung“ um 1,45 % ab 1. Jänner 2021 geeinigt. Darüber hinaus wurden die Lehrlingseinkommen, Zulagen und Aufwandsentschädigungen erhöht. Informationen zu den Details der ab 1.1.2021 geltenden Rahmenkollektivverträge und wichtige Hinweise betreffend den jeweils anzuwendenden Kollektivvertrag seit der ab 1.1.2020 erfolgten KV-Aufspaltung sowie Beachtenswertes bei Vorliegen von Mischbetrieben (bei Zugehörigkeit zu unterschiedlichen Fachverbänden und Bundesinnungen) finden Sie in unserem nachstehenden Beitrag. Lire l'article

Fixkostenzuschuss: Alles was Sie zum Fixkostenzuschuss I und Fixkostenzuschuss II wissen sollten übersichtlich aufbereitet zum Download

Der Fixkostenzuschuss soll die konkreten Fixkosten der durch COVID-19 betroffenen Unternehmen anteilig decken. Die Antragstellung für die dritte und letzte Tranche des Fixkostenzuschuss I ist seit 19. November 2020 möglich. Die Antragstellung für den neuen Fixkostenzuschuss II läuft seit 23. November 2020. Wir haben für Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zum Fixkostenzuschuss I und Fixkostenzuschuss II auf 10 Seiten übersichtlich und kompakt zum Download aufbereitet. Lire l'article

LBG-Arbeitgeber-Information: Stundungen, Raten, Kurzarbeit, Risikofreistellung, Meldefristen, Sanktionen – Österreichische Gesundheitskasse

Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) informiert über folgende Maßnahmen für, von den seit Anfang November 2020 durch Betretungsverbote besonders betroffene Betriebe. Und zwar gilt über die bisher schon bestehenden Unterstützungsmaßnahmen hinaus für Stundungen, Raten, Kurzarbeit, Risikofreistellung, Meldefristen und Sanktionen Folgendes: Lire l'article

Verlängerung der ermäßigten Umsatzsteuer von 5% in den Bereichen Gastronomie, Hotellerie, Kultur bis 31.12.2021

Zur weiteren Unterstützung der Gastronomie, der Hotellerie und der Kulturbranche, die von der COVID-19-Krise betroffen sind, soll der ermäßigte Umsatzsteuertarif von 5% nicht wie aktuell gesetzlich geregelt mit 31.12.2020 enden, sondern bis 31.12.2021 verlängert werden. Zudem sollen bis 31.12.2021 alle Speisen und Getränke in der Gastronomie diesem begünstigten Steuersatz von 5% unterliegen. Lire l'article

Verlängerung der bestehenden Abgabenstundungen und keine Vorschreibung von Anspruchszinsen bis 31.3.2021

Derzeit gilt eine Befristung für bereits bestehende Abgabenstundungen bis 15. Jänner 2021. Diese Frist soll bis 31. März 2021 verlängert werden. Parallel zur Verlängerung bzw. Neugewährung von Stundungen bis zum 31. März 2021 sollen in diesem Zeitraum auch keine Stundungszinsen und Säumniszuschläge festgesetzt werden. Lire l'article

Verlängerung der befristeten steuerlichen COVID-Maßnahmen bis 31.03.2021: Pendlerpauschale, SEG-Zulagen, Überstunden, Kurzarbeit-Sonderzahlung

  • Das Pendlerpauschale soll trotz Corona bedingter Telearbeit, Quarantäne oder Kurzarbeit bis Ende März 2021 weiter in gleichem Umfang wie vor der COVID-19-Krise gewährt werden.
  • Zusätzlich soll die steuerfreie Behandlung von SEG-Zulagen (für Schmutz, Erschwernis und Gefahr) und Zuschlägen (für Überstunden) trotz Telearbeit, Quarantäne oder Kurzarbeit wie vor der Pandemie weiterbestehen.
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