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Tax-News | Business-News
Tax-News | Business-News
Meldefristen im Februar 2020 bei Dienst- und Werkverträgen beachten
Bis Ende Februar 2020 sind unter anderem zusätzlich zu melden:
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Wann ist eine Umsatzsteuervoranmeldung monatlich, wann vierteljährlich abzugeben?
Die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) dient der Berechnung der Umsatzsteuer-Vorauszahlung bzw. des Umsatzsteuer-Überschusses für einen Voranmeldungszeitraum. Eine Vorauszahlung liegt vor, wenn die Umsatzsteuer des Voranmeldungszeitraumes die Vorsteuer übersteigt. Ein Überschuss liegt vor, wenn die Vorsteuer höher ist als die Umsatzsteuer. Abhängig vom Vorjahresumsatz des Unternehmers ist die UVA monatlich oder quartalsweise abzugeben.
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Praxishinweis: Zusammenfassende Meldung / innergemeinschaftliche Lieferung
Nach den überarbeiteten Umsatzsteuerrichtlinien bestehen nun weitere (formale) Voraussetzungen für die Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung (rechtzeitige UID-Nummer-Bekanntgabe des Abnehmers, Aufnahme der innergemeinschaftlichen Lieferung in die Zusammenfassende Meldung). Diese können unter bestimmten Voraussetzungen auch nachgeholt werden. Aufgrund von Anfragen geben wir unseren Leser/innen folgende Praxishinweise:
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BMF-Information zu Aufzeichnungspflichten von digitalen Plattformen ab 2020
Mit 1. Jänner 2020 gelten gemäß § 18 Abs 11 UStG 1994 neue Aufzeichnungspflichten für Plattformen, wenn sie andere Unternehmer dabei unterstützen, Lieferungen oder Dienstleistungen zu erbringen. Unter die Sammelbezeichnung „Plattform“ fallen elektronische Schnittstellen, wie beispielsweise Portale, Websites oder elektronische Marktplätze. Wir stellen Ihnen die ab 1.1.2020 geltenden neuen Aufzeichnungs- und Sorgfaltspflichten für digitale Plattformen gem. §18 Abs 11 UStG idF AbgÄG 2020 und gem. USt-Sorgfaltspflichten-Verordnung nachfolgend zur Verfügung.
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Wie kann ich den Familienbonus Plus bei der Veranlagung 2019 steuerlich geltend machen?
Der Familienbonus Plus ist ein Absetzbetrag von der Einkommensteuer in Höhe von € 125 pro Monat (€ 1.500 pro Jahr) und Kind bis zu einem Alter von 18 Jahren bei Anspruch auf Familienbeihilfe. Als Absetzbetrag vermindert der Familienbonus Plus unmittelbar die Einkommensteuer, er kann jedoch nicht zu einer Negativsteuer führen. Wird für volljährige Kinder die Familienbeihilfe bezogen, so besteht Anspruch auf einen Absetzbetrag in Höhe von € 41,68 pro Monat und Kind (€ 500,16 pro Jahr). Der Familienbonus Plus kann im Rahmen der Steuererklärungen 2019 beantragt werden. Auch dann, wenn der Arbeitgeber den Familienbonus Plus bereits laufend in der Lohnverrechnung berücksichtigt hat und man eine Steuererklärung abgibt, sollte darauf nicht vergessen werden, da es sonst zu einer Nachversteuerung kommt.
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Umsatzsteuerlich pauschalierte Landwirte – längere Frist für Antrag auf Regelbesteuerung (Umsatzsteuer-Optionsantrag)
Ab 1.1.2020 haben UST-pauschalierte Land- und Forstwirte die Möglichkeit, die Regelbesteuerung auch für das vorangegangene Kalenderjahr zu beantragen. Bis 31.12.2020 kann somit ein Optionsantrag für das Jahr 2019 beim Finanzamt eingebracht werden.
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Ärzte: Steuerrechtlicher Überblick – Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer
Ärzte kommen je nach Art Ihrer Tätigkeit grundsätzlich mit unterschiedlichen Steuergesetzen in Berührung: als niedergelassener Arzt in der Form eines Einzelunternehmers mit Einkommensteuer und eventuell Umsatzsteuer, als Gesellschafter und Geschäftsführer einer Ärzte-GmbH mit Körperschaftsteuer, Einkommensteuer und eventuell Umsatzsteuer, als angestellter Arzt in einer Krankenanstalt durchaus auch mit der Einkommensteuer. Wir haben für Sie einen kompakten steuerrechtlichen Überblick erstellt, den wir Ihnen auf unserer Homepage zur Verfügung stellen.
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Tax reform 2021 - 2024 | Schedule | Ministerial Council January 30th 2020
LBG Austria has analyzed the Austrian federal government's plans for taxes, social security, balance sheet and choice of legal form, summarized in the LBG entrepreneurs’ guide „Was bringt das Regierungsprogramm 2020 – 2024 | Analyse & Empfehlungen“ and supplemented by recommendations for entrepreneurs, self-employed, liberal professions, farmers, managing directors, board members and employees. In the LBG guide you will find all the details on the tax reform and our first professional assessment.
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Was bringt das Regierungsprogramm 2020-2024? Steuern, Sozialversicherung, Bilanz, Rechtsformwahl – Eine erste Analyse und Empfehlungen von LBG Österreich.
Nach intensiven Verhandlungen der künftigen Koalitionsparteien „Die neue Volkspartei“ und „Die Grünen – Die Grüne Alternative“ liegt ein ambitioniertes Regierungsprogramm 2020 – 2024 der soeben angelobten Bundesregierung vor. Als Teilstück davon ist eine umfassende ökosoziale Steuerreform in Vorbereitung, wesentliche steuerliche Entlastungsmaßnahmen werden bereits ab 2021 und danach etappenweise im Laufe der Gesetzgebungsperiode 2020-2024 erwartet. Wir haben für Sie das Regierungsprogramm hinsichtlich Steuern, Sozialversicherung, Bilanz und Rechtsformwahl analysiert, im „LBG-Praxisleitfaden – Was bringt das Regierungsprogramm 2020-2024“ zusammengefasst und um Empfehlungen für Unternehmer, Freie Berufe, Landwirte, Kapitalanleger, Immobilieninvestoren, Geschäftsführer, Vorstände sowie Dienstnehmer ergänzt. Wir empfehlen eine frühzeitige Befassung mit den Vorhaben der neuen Bundesregierung, um diese vorausschauend in grundlegende eigene geschäftspolitische, betriebswirtschaftliche und steuerliche Entscheidungen, aber auch bei der - allenfalls anzupassenden - Rechtsform für das eigene Unternehmen einfließen zu lassen.
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Änderungen bei der Werbeabgabe ab 1.1.2020
Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2020 wurden bei der Werbeabgabe Änderungen beschlossen, die Vorteile für werbende Unternehmen bringen, deren werbeabgabenpflichtige Entgelte € 10.000 pro Jahr nicht übersteigen. Unternehmen, deren werbeabgabenpflichtige Umsätze diesen Wert insbesondere unterjährig übersteigen, müssen hingegen mit einem höheren Verwaltungsaufwand rechnen.
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