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Wann ein GmbH-Geschäftsführer auch persönlich für Abgabenschulden gegenüber der GmbH haftet
Der Geschäftsführer einer GmbH hat insbesondere bei der Übernahme der Geschäftsführertätigkeit unterschiedliche Rechts- und Haftungsfragen zu beachten. So kann der Geschäftsführer etwa aus abgabenrechtlicher Sicht bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen persönlich für die Abfuhr der Abgaben der GmbH zur Haftung herangezogen werden. Dies gilt grundsätzlich auch für noch offene Abgabenschulden, die bereits vor Übernahme der Geschäftsführerfunktion entstanden sind. Es empfiehlt sich daher bei einem Wechsel in die Führungsetage eines Unternehmens auch aus abgabenrechtlicher Sicht eine Prüfung der „Vergangenheit“ selbst vorzunehmen oder professionell vornehmen zu lassen.
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Mitarbeiterbeteiligungen erhöhen nicht die Abfertigung
Vorteile aus Beteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers oder mit diesem verbundenen Konzernunternehmen und Optionen auf den Erwerb von Arbeitgeberaktien sind nicht in die Bemessungsgrundlagen für Entgeltfortzahlungsansprüche und Beendigungsansprüche einzubeziehen, bestätigte jüngst der Oberste Gerichtshof (OGH). Anderes gilt für erfolgsbezogene Entgeltformen, wie etwa Gewinnbeteiligungen.
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Personalverrechnung: Auswirkungen von Feiertagsentgelt auf die Entgeltfortzahlung
Das Feiertagsentgelt verfolgt den Zweck, den feiertagsbedingten Arbeits- und Entgeltausfall zu kompensieren. Krankenentgelt sichert demgegenüber für eine gewisse Dauer den Entgeltanspruch im Falle einer Arbeitsunfähigkeit. Fällt ein Feiertag in die Zeit eines entgeltpflichtigen Krankenstandes, sind einige Besonderheiten zu beachten, wie die Gebietskrankenkassen informieren.
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Können Sponsorzahlungen von der Steuer abgesetzt werden?
Freiwillige Zuwendungen wie Sponsorzahlungen sind grundsätzlich nicht steuerlich abzugsfähig. Die Einkommensteuerrichtlinien führen aber aus, dass Sponsorzahlungen eines Unternehmers allerdings dann Betriebsausgaben sind, wenn sie nahezu ausschließlich auf wirtschaftlicher Grundlage beruhen und als eine angemessene Gegenleistung für die vom Gesponserten übernommene Verpflichtung zu Werbeleistungen angesehen werden können.
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Erste Etappe der Steuerreform im Nationalrat beschlossen – Was kommt nun tatsächlich 2020?
Die erste Etappe der von der Bundesregierung im Mai 2019 im Ministerrat beschlossenen Steuerreform 2020/2023 wurde Anfang Juli 2019 per Initiativantrag in den Nationalrat eingebracht und am 19. September 2019 vom Nationalrat in Teilen beschlossen. Die Beschlussfassung und Umsetzung zu den weiteren ganz wesentlichen Punkten des bisherigen Regierungsvorhabens bleibt abzuwarten, weil dies insbesondere vom Ausgang der bevorstehenden Nationalratswahl und der Zusammensetzung des künftigen Nationalrates sowie der Bundesregierung abhängt. Wir haben die wesentlichen nunmehr im Nationalrat gefassten Beschlusspunkte zur Steuerreform 2020 für Unternehmer/innen, Selbstständige und Landwirt/innen überblicksmäßig zusammengefasst:
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Immobilien: Privat oder betrieblich – wie erfolgt die Aufteilung von gemischt genutzten Gebäuden?
Werden unbewegliche Wirtschaftsgüter sowohl betrieblich als auch privat genutzt, wie etwa ein Gebäude, welches für den Betrieb als auch für die privaten Wohnbedürfnisse genutzt wird, dürfen die Aufwendungen in Zusammenhang mit dem Gebäude nur entsprechend der anteiligen betrieblichen Nutzung steuermindernd geltend gemacht werden.
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Apotheken-Betrieb: Analyse des Wareneinsatzes
Der Wareneinsatz ist in Apotheken die mit Abstand größte Kostenposition. In Zeiten sinkender Deckungsbeiträge ist die laufende Analyse des Wareneinsatzes daher ein wichtiges Tool, um das Ergebnis zu optimieren. Ein Vergleich zwischen Apotheken ist aufgrund der immer unterschiedlicheren Strukturen (z.B. Heim- oder Firmenbelieferung, Gemeinschaftseinkäufe, etc.) zunehmend schwierig, weshalb insbesondere ein betriebsinterner Vergleich im Zeitablauf wesentliche Informationen geben kann.
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Double taxation agreement between Austria and France: Observe withholding tax obligation for foreign lecturers
LBG Austria - Summary:
If a natural person resident in France for tax purposes offers courses in the field of adult education on a self-employed basis and if he or she also carries out this lecturing activity in Austria for a short period, this one-time temporary rental of premises in Austria for a period of 50 days does not constitute a fixed establishment regarding article 14 of the double taxation agreement between Austria and France. Accordingly, Austria is not entitled to taxation of the income generated in the course of the lecturing activities. However, there is a limited tax liability for the lecturer in Austria, resulting in the obligation of the client (course participant) to pay withholding tax. The tax is thus withheld or deducted from the income due to the recipient.
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Reisekosten im Zusammenhang mit Fortbildungsmaßnahmen
Kosten einer Reise, die sowohl durch private Erholungs- und Bildungsinteressen wie auch durch betriebliche/berufliche Interessen veranlasst sind, stellen keine Betriebsausgaben oder Werbungskosten dar, weil die Reise nicht „ausschließlich“ betrieblich bzw. beruflich veranlasst ist.
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Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für das Kalenderjahr 2020
In Fällen, in denen eine behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistungen nicht vorliegt, sind die Regelbedarfsätze anzuwenden. Die monatlichen Regelbedarfsätze werden jährlich per 1. Juli angepasst. Damit für steuerliche Belange unterjährig keine unterschiedlichen Beträge zu berücksichtigen sind, sind die nunmehr gültigen Regelbedarfsätze für das gesamte Kalenderjahr 2020 heranzuziehen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Unterhaltsabsetzbetrag zur steuerlichen Entlastung geltend gemacht werden, wenn der gesetzliche Unterhalt geleistet wird.
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