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Steuer-News | Unternehmer-News

Steuerreform 2021 – 2024 | Zeitplan |Ministerrat 30.1.2020

Stand: 30. Januar 2020
LBG Österreich hat für Sie die Vorhaben der österreichischen Bundesregierung rund um Steuern, Sozialversicherung, Bilanz und Rechtsformwahl analysiert, im LBG-Unternehmerleitfaden „Was bringt das Regierungsprogramm 2020 – 2024 | Analyse & Empfehlungen“ zusammengefasst und um Empfehlungen für Unternehmer, Selbstständige, Freie Berufe, Landwirte, Geschäftsführer, Vorstände sowie Dienstnehmer ergänzt. Im LBG-Leitfaden finden Sie alle Details und unsere erste fachliche Einschätzung. Bisher war offen, wann welche Maßnahmen in Kraft treten. Mit Ministerratsbeschluss vom 30.1.2020 liegt nun der Zeitplan zu den steuerlichen Vorhaben vor. Die Eckpunkte (Stand Ministerratsbeschluss 30.1.2020): Beitrag lesen

Was bringt das Regierungsprogramm 2020-2024? Steuern, Sozialversicherung, Bilanz, Rechtsformwahl – Eine erste Analyse und Empfehlungen von LBG Österreich.

Stand: 8. Januar 2020
Nach intensiven Verhandlungen der künftigen Koalitionsparteien „Die neue Volkspartei“ und „Die Grünen – Die Grüne Alternative“ liegt ein ambitioniertes Regierungsprogramm 2020 – 2024 der soeben angelobten Bundesregierung vor. Als Teilstück davon ist eine umfassende ökosoziale Steuerreform in Vorbereitung, wesentliche steuerliche Entlastungsmaßnahmen werden bereits ab 2021 und danach etappenweise im Laufe der Gesetzgebungsperiode 2020-2024 erwartet. Wir haben für Sie das Regierungsprogramm hinsichtlich Steuern, Sozialversicherung, Bilanz und Rechtsformwahl analysiert, im „LBG-Praxisleitfaden – Was bringt das Regierungsprogramm 2020-2024“ zusammengefasst und um Empfehlungen für Unternehmer, Freie Berufe, Landwirte, Kapitalanleger, Immobilieninvestoren, Geschäftsführer, Vorstände sowie Dienstnehmer ergänzt. Wir empfehlen eine frühzeitige Befassung mit den Vorhaben der neuen Bundesregierung, um diese vorausschauend in grundlegende eigene geschäftspolitische, betriebswirtschaftliche und steuerliche Entscheidungen, aber auch bei der - allenfalls anzupassenden - Rechtsform für das eigene Unternehmen einfließen zu lassen. Beitrag lesen

Änderungen bei der Werbeabgabe ab 1.1.2020

Stand: 8. Januar 2020
Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2020 wurden bei der Werbeabgabe Änderungen beschlossen, die Vorteile für werbende Unternehmen bringen, deren werbeabgabenpflichtige Entgelte € 10.000 pro Jahr nicht übersteigen. Unternehmen, deren werbeabgabenpflichtige Umsätze diesen Wert insbesondere unterjährig übersteigen, müssen hingegen mit einem höheren Verwaltungsaufwand rechnen. Beitrag lesen

„Flyer-Verteiler“ sind (häufig) Dienstnehmer im Sinne des Steuerrechts

Stand: 8. Januar 2020
Ein Unternehmer hatte mehrere Personen für wenige Tage dazu engagiert, an einer Promotionaktion gegen Auszahlung eines Stundenhonorars mitzuwirken. Konkret waren zur Verfügung gestellte Flyer samt Gutscheinen während der Öffnungszeiten im örtlichen Naheverhältnis zum Geschäftslokal an Passanten zu verteilen, um diese auf das Geschäft aufmerksam zu machen. Nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes (BFG) lag eine Weisungsgebundenheit der „Flyer-Verteiler“ und damit ein steuerpflichtiges Dienstverhältnis vor ... Beitrag lesen

Die Übertragung stiller Reserven gemäß § 12 EStG – Wie und wann macht diese Sinn?

Stand: 8. Januar 2020
Bei der Veräußerung von Wirtschaftsgütern kommt es häufig zur Aufdeckung von stillen Reserven, wenn der steuerliche Buchwert geringer als der Veräußerungserlös ist. Ist dies der Fall, besteht für natürliche Personen und Personengesellschaften die Möglichkeit, diesen Unterschiedsbetrag entweder im Jahr des Anfalls der Versteuerung zu unterziehen oder aber auf eine Neuanschaffung des Anlagevermögens zu „übertragen“. Hierdurch kommt es nicht zur sofortigen Versteuerung des Veräußerungsüberschusses, sondern zu einer steuerlichen Verteilung dieses Überschusses über die Nutzungsdauer des neu angeschafften Anlagegutes. Beitrag lesen

Erinnerung | Registrierkassen-Jahresbeleg: Erstellung des Jahresbeleges zum 31.12.2019, Prüfung bis spätestens 15.2.2020 beachten!

Stand: 18. Dezember 2019
Bei Verwendung einer elektronischen Registrierkasse vergessen Sie bitte nicht auf die verpflichtende Erstellung Ihres Jahresbeleges zum 31.12.2019 und die Überprüfung bis zum 15.2.2020. Die diesbezügliche Information des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) stellen wir Ihnen hier zur Verfügung. Speziell für jene Kund/innen, die sich für die „LBG Registrierkasse – die modulare Kassensoftware“ entschieden haben, haben wir wie jedes Jahr als Unterstützung eine kompakte Schritt-für-Schritt Anleitung zur Erstellung des Jahresbeleges mit ihrer „LBG Registrierkasse“ erstellt. Beitrag lesen

Was gibt es Neues bei den Steuern zum Jahresbeginn?

Stand: 18. Dezember 2019
Der Jahresbeginn bringt eine Fülle von steuerlichen Änderungen. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht von ausgewählten gesetzlichen Änderungen: Beitrag lesen

Was ändert sich ab 2020 bei der Meldung des wirtschaftlichen Eigentümers?

Stand: 18. Dezember 2019
Die Identität der wirtschaftlichen Eigentümer war auch bisher schon einmal jährlich festzustellen und bei Änderungen entsprechend neu zu melden. Die dabei geltenden Sorgfaltspflichten laut WiEReG werden ab 10.01.2020 nun ausführlicher beschrieben. Weitere Änderungen betreffen etwa die subsidiäre Meldung, die öffentliche Einsichtnahme, die Erweiterung des Anwendungsbereiches auf ausländische Trusts und trustähnliche Vereinbarungen, die im Inland tätig sind und einiges mehr ... Beitrag lesen

Keine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung ohne Abgabe einer Zusammenfassenden Meldung!

Stand: 18. Dezember 2019
Wie bereits berichtet, wurden die materiell-rechtlichen Voraussetzungen hinsichtlich der Steuerbefreiung von innergemeinschaftlichen Lieferungen ab 2020 erweitert. Die Steuerbefreiung kommt unter anderem nicht zur Anwendung, wenn der Lieferer seiner Verpflichtung zur Abgabe einer Zusammenfassenden Meldung (ZM) nicht nachgekommen ist oder sein Versäumnis nicht zur Zufriedenheit der zuständigen Behörden ordnungsgemäß begründet hat. Beitrag lesen

Wie ist der Sachbezug für KFZ mit geringen CO2-Emissionen für 2020 geregelt?

Stand: 18. Dezember 2019
Besteht für einen Arbeitnehmer die Möglichkeit, ein Firmen-Kfz privat zu nutzen, so ist grundsätzlich ein Sachbezug von 2 % der Anschaffungskosten (einschließlich Umsatzsteuer und Normverbrauchsabgabe), maximal € 960 monatlich, als Vorteil aus dem Dienstverhältnis zu versteuern. Für Kraftfahrzeuge mit einem geringen CO2-Emissionswert sind jedoch nur 1,5 % bzw. maximal € 720 anzusetzen. Die Sachbezugswerteverordnung für die Privatnutzung von Firmen-PKW wurde vor kurzem überarbeitet. Da die Einspeisung der neu nach WLTP-Verfahren ermittelten CO2-Emissionswerte in die Genehmigungsdatenbank bzw. Zulassungsdatenbank erst mit 31. März 2020 finalisiert werden kann, gilt hinsichtlich der Ermittlung des Sachbezugswertes im Jahr 2020 Folgendes, wie das Bundesministerium für Finanzen (BMF) aktuell informiert ... Beitrag lesen