BMF-Update: Herabsetzung von Steuervorauszahlungen, Stundung, Ratenansuchen, Säumnis-/Verspätungszuschlag, Abgabefristen
Stand: 25. März 2020Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat im Zusammenhang mit dem „Corona-Virus“ Sonderregelungen betreffend die Einkommen- oder Körperschaftsteuervorauszahlungen für 2020, für die Stundung und Entrichtung in Raten, Stundungszinsen, Verhängung von Säumnis- und Verspätungszuschlägen sowie für die Frist zur Abgabe von Steuererklärungen für 2019 geschaffen und diese mit Erlass vom 24. März 2020 ergänzt und konkretisiert. Voraussetzung für sämtliche Anträge ist, dass die individuelle Betroffenheit geprüft wurde und glaubhaft gemacht werden kann, dass der (liquiditätsmäßige) Notstand auf die negativen Auswirkungen der Corona-Infektion zurückzuführen ist. Beitrag lesen