BMF: Umsatzsteuerfreier Erwerb von Schutzmasken in der Zeit vom 14.4. – 31.7.2020. Registrierkassen und Fakturierung für diese Produkte sind rasch umzustellen
Stand: 16. April 2020Das BMF teilt mit, dass der Umsatzsteuersatz für die Lieferung und den innergemeinschaftlichen Erwerb von Atemschutzmasken von derzeit 20 % auf 0 % reduziert wird. Dies gilt für Lieferungen und die innergemeinschaftlichen Erwerbe, die nach dem 13. April 2020 und vor dem 1. August 2020 ausgeführt werden. Die in Vorbereitung befindliche gesetzliche Grundlage wird ein entsprechendes rückwirkendes Inkrafttreten vorsehen. Der entsprechende Umsatzsteuersatz ist laut BMF bereits jetzt im Kassensystem bzw. im Fakturierprogramm zu hinterlegen und zu verrechnen, damit es zu keiner nachträglichen Korrektur von Rechnungen und Rückforderungen von Umsatzsteuerbeträgen kommt. Beitrag lesen