COVID-Start-up-Hilfsfonds: Förderung von privaten Investments in innovative Kleinst- und Kleinunternehmen - jetzt sorgsam vorbereiten und beantragen.
Stand: 12. Mai 2020Klein- und Kleinstunternehmen, die in den letzten 5 Jahren, bis spätestens zum 15.3.2020, gegründet wurden und besonders innovative Geschäftsideen mit hohem Wachstumspotenzial aufweisen, können vom soeben eingerichteten „COVID-Start-up-Hilfsfonds“ profitieren. Und zwar: Bekommt ein Start-up-Unternehmen frisches Eigenkapital oder eigenkapitalähnliche Einlagen von privaten Investor/innen seit 15.3.2020 von mindestens EUR 10.000 bis zu EUR 800.000, um die COVID-Krise zu überwinden, so werden diese Mittel durch einen öffentlichen Zuschuss verdoppelt. Dieses Geld kann zur Finanzierung von laufenden Kosten z.B. Personal- und Sachkosten, F&E-Aufwand und Investitionen verwendet werden. Max. 25 % des Zuschusses können auch auf, im Zeitraum von 15.9.2019 – 14.3.2020 eingebrachtem Eigenkapital basieren. Grundsätzlich steht diese Start-up Förderung für alle Branchen offen, allerdings wurde auch eine Reihe von Unternehmen ausdrücklich davon ausgenommen. Ist das Start-up erfolgreich, muss der Zuschuss zurückgezahlt werden. Die tatsächliche inhaltliche Überprüfung aller Fördervoraussetzungen durch die aws erfolgt erst nach Ablauf der Verwendungsfrist von 12 Monaten anhand von Jahresabschlüssen, Belegen, einem vorzulegenden Sachbericht, etc. und kann bei Förderverletzung zu einer sofortigen Rückzahlungspflicht des Zuschusses führen. Ein Förderantrag kann bei der aws (Austria Wirtschaftsservice) bis zum 15.12.2020 online gestellt werden und muss den unterfertigten Antrag samt einer qualifizierten Bestätigung eines Steuerberaters bzw. Wirtschaftsprüfers enthalten, dass konkret genannte, wesentliche Förderbestimmungen erfüllt sind. Machen Sie sich jedenfalls vor Kapitalmaßnahmen und Beantragung mit den umfassenden Detailanforderungen der ergangenen Richtlinie sorgsam vertraut. LBG berät Sie bei der Finanzierung, beim Förderantrag und in allen Unternehmensphasen. Beitrag lesen