Steuer-News | Unternehmer-News

Verpflichtende Teilnahme für Unternehmen an der elektronischen Zustellung durch Behörden ab 1.1.2020 – Was Sie beachten sollten!

Stand: 2. Dezember 2019
Ab 1.1.2020 tritt das Recht auf elektronischen Verkehr mit Behörden in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle Bundesbehörden die elektronische Zustellung ermöglichen. Das Recht auf elektronischen Verkehr ist jedoch auch mit der Verpflichtung für Unternehmen verknüpft, spätestens mit 1.1.2020 an der elektronischen Zustellung teilzunehmen. Ausgenommen sind nur jene Unternehmen, die wegen Unterschreitens der Umsatzgrenze nicht zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet sind bzw. Unternehmen, denen die E-Zustellung aufgrund fehlender technischer Voraussetzungen (Fehlen eines Internet-Anschlusses) nicht zumutbar ist. Seit 1.7.2019 wurde bereits der Großteil der Unternehmen von Vorsystemen (FinanzOnline, ERV, Unternehmensserviceportal USP) in das sogenannte Teilnehmerverzeichnis (Verzeichnis über alle Teilnehmer der elektronischen Zustellung) übernommen, auf das Bundesbehörden ab 1.12.2019 zugreifen, um die E-Zustellung durchzuführen. Unternehmer/innen sollten daher jedenfalls bis 1.1.2020 (Stichtag für die verpflichtende Teilnahme) überprüfen, ob sie bei Übernahme aus den Vorsystemen mit den richtigen Daten im Teilnehmerverzeichnis eingetragen sind, falls sie nicht automatisch übernommen wurden die Anmeldung zu E-Zustellung selbst nachholen/vornehmen bzw. bei Nichtverpflichtung an der Teilnahme zur E-Zustellung infolge Unterschreitens der Umsatzsteuergrenze aktiv einen Widerspruch zur E-Zustellung einbringen. Wir haben für Sie die wesentlichen Checkpoints bis 1.1.2020 zusammengefasst – auch wenn laut Wirtschaftskammer derzeit noch keine Sanktionen bei „Nicht-Teilnahme“ an der elektronischen Zustellung geplant sind. Beitrag lesen

Personalverrechnung: Beitragsgrundlage bei abweichender Normalarbeitszeit

Stand: 28. November 2019
Das Arbeitszeitgesetz (AZG) ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen eine flexible Verteilung der Normalarbeitszeit. Zahlreiche Kollektivverträge sehen auf Basis dieser gesetzlichen Ermächtigung z.B. Durchrechnungszeiträume vor, innerhalb derer sich die Normalarbeitszeit im Durchschnitt ausgeglichen verteilt. Die Gebietskrankenkassen informieren dazu aktuell wie folgt ... Beitrag lesen

Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen – Wie kann der Belegnachweis ab 1.1.2020 erfolgen?

Stand: 28. November 2019
Für die umsatzsteuerfreie Behandlung von innergemeinschaftlichen Lieferungen sind Nachweise über den Transport der Ware in das EU-Gemeinschaftsgebiet zu erbringen (Belegnachweis). Mit Wirkung ab 1.1.2020 normiert nun eine neue (für Unternehmer/innen grundsätzlich aufwändigere) EU-Durchführungsverordnung den Belegnachweis. Da diese EU-Durchführungsverordnung allerdings als Höchstmaß der Nachweise zu verstehen ist, innerhalb derer die Mitgliedstaaten den Nachweis selbst regeln können, hat der österreichische Gesetzgeber in den erläuternden Bemerkungen zum Steuerreformgesetz 2020 bereits darauf hingewiesen, dass der Nachweis der Beförderung oder Versendung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen von Österreich aus künftig entweder weiterhin gemäß der bestehenden Verordnung des österreichischen Bundesministerium für Finanzen (BMF) oder gemäß der neuen EU-Durchführungsverordnung erfolgen kann. Für Unternehmer/innen, die von Österreich aus Waren ins EU-Gemeinschaftsgebiet versenden, ändert sich somit grundsätzlich nichts. Für Unternehmer/innen, die aus mehreren EU-Mitgliedstaaten heraus innergemeinschaftliche Lieferungen ausführen, kann die Erbringung des Belegnachweises gemäß der neuen EU-Durchführungsverordnung – obwohl umfassender – jedoch durchaus Sinn machen, da somit unterschiedliche nationale Nachweisprozesse für die einzelnen EU-Länder nicht mehr berücksichtigt werden müssen. In jedem Fall sind die Belegnachweise sorgfältig zu beachten, da bei Nichterfüllung eine innergemeinschaftliche Lieferung nicht als steuerfrei behandelt werden kann. Beitrag lesen

Steuererleichterungen bei Ausschüttungen aus Agrargemeinschaften – Steuerfreigrenze für Ausschüttungen von € 2.000 auf € 4.000 erhöht, Rückerstattung für 2019 möglich.

Stand: 2. Dezember 2019
Agrargemeinschaften sind in der Regel Körperschaften öffentlichen Rechts, die auf Grund landesgesetzlicher Vorschriften eingerichtet worden sind und deren Zweck die gemeinschaftliche Bewirtschaftung von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken ist. Mit dem Steuerreformgesetz 2020 wurde die in den Einkommensteuerrichtlinien vorgesehene Freigrenze für Ausschüttungen von Agrargemeinschaften an ihre Mitglieder im Einkommensteuergesetz geregelt und der steuerfrei ausschüttbare Betrag von € 2.000 auf € 4.000 pro Mitglied und Kalenderjahr erhöht. Die Verdoppelung der Steuerfreigrenze von Ausschüttungen für Agrargemeinschaften trat mit 30.10.2019 in Kraft und wurde vom Nationalrat mit der Änderung der klimatischen Verhältnisse begründet. Unklar war, ob diese, nunmehr erhöhte neue Freigrenze von € 4.000 pro Mitglied auch auf Ausschüttungen, die vor diesem Stichtag im Kalenderjahr 2019 erfolgten, anwendbar ist. Beitrag lesen

LBG informiert über steuerliche Begünstigungen im Zusammenhang mit Unwetter- und Katastrophenschäden sowie zur Entgeltfortzahlung für freiwillige Einsatzkräfte im Katastrophenfall

Stand: 28. November 2019
Hochwasser, Erdrutsche, Vermurungen, Lawinen, Schneekatastrophen, Stürme und andere Katastrophen richten in Österreich – wie aktuell – immer wieder schwere Schäden an. Die damit verbundenen Aufräumungsarbeiten und Wiederherstellungsmaßnahmen sind dabei oftmals mit enormen finanziellen Aufwendungen verbunden. Zumindest aus steuerlicher Sicht können die Betroffenen von einigen Erleichterungen und Befreiungen Gebrauch machen. Dabei ist zu unterscheiden, ob die Ausgaben für Katastrophenschäden im Zusammenhang mit dem betrieblichen Bereich oder mit der privaten Sphäre stehen. Arbeitnehmer, die bei Katastropheneinsätzen als freiwillige Helfer zur Verfügung stehen, haben seit 1. September 2019 unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Fortzahlung ihres Entgelts. Die Arbeitgeber erhalten ihrerseits eine Entschädigung vom Katastrophenfond. Wir haben das Wesentliche für Sie zusammengefasst: Beitrag lesen

Neue Kleinunternehmer-Pauschalierung bei der Einkommensteuer ab 2020

Stand: 28. November 2019
Für Kleinunternehmer mit Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und nicht mehr als € 35.000 Jahresumsatz besteht ab 2020 künftig ein Wahlrecht, für die der Einkommensteuer zugrunde liegende steuerliche Gewinnermittlung, anstatt der Einzelaufzeichnung einen pauschalen Betriebsausgabenabzug vorzunehmen. Konkret bedeutet dies: Der pauschalierte Gewinn besteht bei Inanspruchnahme des Wahlrechtes künftig aus dem Unterschiedsbetrag zwischen den Betriebseinnahmen und einem Betriebsausgabenpauschalsatz. Die Neuregelung sollte Anlass dazu geben, noch 2019 jedenfalls über die jeweils individuelle steuerliche Optimierung vorausschauend nachzudenken ... Beitrag lesen

Dienstnehmer-Entgeltfortzahlung bei Unfall bzw. Krankheit: Zuschuss für Klein- und Mittelbetriebe rechtzeitig beantragen

Stand: 12. November 2019
Klein- und Mittelbetriebe (KMU), die regelmäßig weniger als 51 Dienstnehmer beschäftigen, erhalten von der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) einen Zuschuss auf Entgeltfortzahlung. Voraussetzung ist, dass sie Dienstnehmern (gilt auch für geringfügig Beschäftigte) auf Grund eines unfallbedingten Krankenstandes (Freizeit- oder Arbeitsunfall) das Entgelt für mehr als drei Tage fortzahlen müssen. Die Anträge können innerhalb von drei Jahren nach Beginn der jeweiligen Entgeltfortzahlung gestellt werden. Sollte dies nicht ohnehin laufend erfolgt sein, ist eine rasche Nachholung für die letzten 3 Jahre empfehlenswert! Beitrag lesen

Aufbewahrungspflicht für Aufzeichnungen – Unterschiedliche Fristen beachten

Stand: 12. November 2019
Grundsätzlich gilt eine allgemeine steuerliche Aufbewahrungsfrist für Bücher, Aufzeichnungen, Rechnungen sowie Belege und Geschäftspapiere von 7 Jahren, diese endet daher für 2012 am 31.12.2019. Bevor Sie freudig ans Vernichtungswerk schreiten, bedenken Sie jedoch, dass es Umstände gibt, die eine längere Aufbewahrungspflicht erfordern ... Beitrag lesen

Begründung einer steuerlichen Unternehmensgruppe – Gruppenantrag rechtzeitig stellen!

Stand: 12. November 2019
Auch für mittelständische Unternehmen kann es sinnvoll sein, eine „Unternehmensgruppe“ (beispielsweise zwischen einer Mutter-GmbH und einer Tochter-GmbH im In- oder Ausland) mit dem Effekt zu bilden, dass die Steuerbemessungsgrundlagen (steuerliche Gewinne und Verluste) von mehreren verbundenen Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH) zusammengerechnet werden und nur der Saldo der Körperschaftsteuer unterliegt. Die einbezogenen Gesellschaften bleiben gesellschafts- und unternehmensrechtlich selbstständig, ein Gewinnabführungs- oder Verlustverrechnungsvertrag ist nicht erforderlich. Allerdings bedarf es innerhalb der Gruppe einer Regelung über den Steuerausgleich. Dabei sind Fristen zu wahren ... Beitrag lesen

Aufzeichnungspflichten bei Überschreiten von Steuergrenzen vorausschauend beachten

Stand: 12. November 2019
Je nach steuerlicher Einkunftsart, Rechtsform und Überschreiten bestimmter Steuergrenzen (z.B. Umsatz, Einheitswert) wird der steuerliche Gewinn durch Vollpauschalierung, Teilpauschalierung, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder mittels Buchführung ermittelt. Damit verbunden bestehen unterschiedliche Pflichten zur laufenden, sorgsamen unterjährigen Aufzeichnung von Geschäftsfällen. Beitrag lesen