Apotheken: Verwendung unversteuerten Alkohols für die Herstellung von Hände-Desinfektionsmitteln möglich – vorerst befristet bis 30. April 2020
Stand: 20. März 2020Aufgrund des aktuell erhöhten Bedarfs an Hände-Desinfektionsmitteln und dem Mangel an Handelsware erlaubt nunmehr eine Ausnahmeregelung des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) österreichischen Apotheken, unversteuerten Alkohol zur Herstellung von Desinfektionsmittel zu verwenden. Damit folgt das Finanzministerium der Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO), bei Problemen mit der Verfügbarkeit von industriell hergestellten Hände-Desinfektionsmitteln auf lokale Herstellung von alkoholbasierten Handrubs (ABHs) – beispielsweise in Apotheken – umzusteigen. Beitrag lesen