Antragstellung ab 20.4.2020: Härtefall-Fonds für EPU, Kleinstunternehmen, neue Selbständige, freie Dienstnehmer und Freie Berufe, etc. - Phase 2. Maximal 2.000 Euro/Monat, max. 3 Monate möglich
Stand: 16. April 2020Ziel der Förderung ist, durch die Ausbreitung des Erregers SARS-CoV-2 (COVID-19) entstandene Härtefälle bei Betroffenen durch nicht rückzahlbare Zuschüsse abzufedern. Allen Antragstellern (unabhängig davon, ob bereits ein Antrag in Phase 1 gestellt wurde) steht in Summe ein maximaler Förderbetrag von bis zu 6.000 Euro zur Verfügung. Die Kriterien für Phase 2 wurden erweitert (z.B. Wegfall der Einkommensunter/-obergrenze, Nebeneinkünfte erlaubt, Mehrfachversicherung möglich, etc.). Förderberechtigt (mit einem Pauschalbetrag von 500 Euro/Monat) sind nun auch Unternehmen bei einer Gründung zwischen 1.1.2020 und 15.3.2020. Die Antragstellung für Phase 2 startet am 20. April 2020 online auf der Homepage der WKO – ein Musterformular zur Vorbereitung steht bereits zur Verfügung. Beitrag lesen