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LBG Update zum Corona-Fixkostenzuschuss: Geänderte Richtlinie veröffentlicht. Alle Unternehmensgrößen und nahezu alle Branchen sind antragsberechtigt.

Stand: 26. Mai 2020
Unternehmen, die aufgrund Corona im Zeitraum vom 16.3.2020 bis 15.9.2020 Umsatzausfälle von zumindest 40 % erleiden, können einen Antrag auf einen Zuschuss zur Abdeckung der Fixkosten stellen. Dies gilt für alle Unternehmensgrößen und Unternehmen nahezu aller Branchen, jedenfalls beispielsweise aber für Handel, Gewerbe, Handwerk, Industrie, Dienstleistungen, Information & Consulting, Gastronomie, Hotellerie, Verkehr, Transport, Land- und Forstwirtschaft, Freie Berufe. Der maximale Fixkostenzuschuss beträgt 75 % (höchstens EUR 90 Mio) bei einem Umsatzausfall von 80 bis 100 %. Wir haben für Sie die wesentlichen Eckpunkte auf dem Weg zu einem erfolgreichen Fixkostenzuschuss-Antrag zusammengefasst. Darin finden Sie Antworten auf folgende Fragen: Wer kann einen Fixkostenzuschuss beantragen, wer ist davon ausgeschlossen? Für welche Fixkosten wird der Zuschuss gewährt? Wie wird der Umsatzausfall konkret berechnet? Wie hoch ist der mögliche Fixkostenzuschuss und wann wird er ausbezahlt? Wie erfolgt die Antragstellung, welche Bestätigungen sind vorzulegen bzw. einzuholen? Von wem und wie erfolgt die Überprüfung und was ist im Vorfeld zu beachten? Verpflichtungen, Haftung, Strafen, Aufbewahrung? Die Antragsfrist läuft vom 20. Mai 2020 bis zum 31. August 2021. Wir sind an Ihrer Seite, damit Sie zu Ihrem Fixkostenzuschuss kommen. Beitrag lesen

Wichtiger Hinweis: Rückwirkende Antragstellung für COVID-19-Kurzarbeitsbeihilfe ab 1. Juni 2020 nicht mehr möglich. Rasch handeln!

Stand: 26. Mai 2020
Derzeit ist noch eine Antragstellung auf Kurzarbeit auch rückwirkend – frühestens aber ab 1. April 2020 – möglich. Dabei gilt der in der Sozialpartnervereinbarung festgelegte Beginn der Kurzarbeit. Dies wurde nun geändert. Laut Arbeitsmarktservice (AMS) ist ab dem 1. Juni 2020 eine rückwirkende Antragstellung auf Kurzarbeit nicht mehr möglich! Beitrag lesen

Korrekte Lohnabrechnung für Corona-Kurzarbeit auch für Mai 2020 wegen nach wie vor zahlreicher ungeklärter Fragen nicht möglich. Vorläufige Abrechnung und spätere „Aufrollung“ erforderlich.

Stand: 26. Mai 2020
Die Regelungen rund um die Corona-Kurzarbeit wurden bekanntlich innerhalb von wenigen Wochen mehrfach geändert. Die Modalitäten sind äußerst komplex. Im Zusammenhang mit der monatlichen Lohnabrechnung sind nach wie vor zahlreiche Fragen ungeklärt. Eine wirklich korrekte Lohn-/Gehaltsabrechnung ist auch für Mai 2020 nicht möglich. Die Wirtschaftskammer Österreich hat daher am 25.5.2020 kurz vor Monatsende alle Steuerberater/innen österreichweit darum gebeten, alle Kunden von dieser Situation zu informieren, die Lohn- und Gehaltsverrechnung für in Kurzarbeit Beschäftigte nun auch für Mai 2020 nur „vorläufig“ abzurechnen und nach Klärung aller offenen Fragen die Lohn- und Gehaltsverrechnung durch „Aufrollung“ nochmals durchzuführen. Der AK-Homepage ist zu entnehmen, dass diese Empfehlung im Einklang mit der Arbeiterkammer erfolgt. Dadurch ist mit der Lohn- und Gehaltsverrechnung nun wiederholt ein Mehraufwand verbunden. Im Detail informiert die Wirtschaftskammer Österreich die Unternehmen wie folgt. Beitrag lesen

Corona-Kurzarbeit: Neue Sozialpartnervereinbarung gilt sowohl für Erstanträge als auch für Verlängerungsanträge ab 1. Juni 2020

Stand: 26. Mai 2020
Ab 1.6.2020 gibt es eine neue Sozialpartnervereinbarung. Diese gilt für Erstanträge mit Beginn der Kurzarbeit ab 1.6. (oder später) sowie für alle Verlängerungsanträge mit Fortsetzung der Kurzarbeit ab 1.6. (oder später) ab dem 4. Kurzarbeitsmonat. Für Unternehmer/innen bedeutet das: Erstanträge sowie Verlängerungsanträge ab dem 4. Kurzarbeitsmonat, die bereits auf Basis der bisherigen Sozialpartnervereinbarung per 1.6.2020 (oder später) gestellt wurden, müssen mit der neuen Sozialpartnervereinbarung nochmals gestellt werden. Sie werden vom AMS informiert. Für eine Verlängerung der Kurzarbeit innerhalb der ersten drei Monate ist bei Bedarf ein Änderungsbegehren zu stellen, um die maximale Dauer der Erstgewährung von 3 Monaten auszuschöpfen. Für eine weitere Verlängerung, über die erste Kurzarbeitsphase hinaus, ist die neue Sozialpartnervereinbarung heranzuziehen und rechtzeitig ein Antrag zu stellen. Beitrag lesen

Corona-Kurzarbeit: Durchführungsbericht zur Endabrechnung online verfügbar. AMS-Meldefristen beachten.

Stand: 26. Mai 2020
Der Durchführungsbericht zur Corona-Kurzarbeit dient der Endabrechnung und ist im Folgemonat nach Ablauf der Behaltefrist bis zum 28. des Folgemonats dem AMS vorzulegen. Das AMS hat mittlerweile die entsprechende Vorlage dazu online gestellt: Beitrag lesen

Hot News: Übergangsregelung für Sachbezug von Firmen-KfZ bei Zulassung bis 30. Mai 2020

Stand: 26. Mai 2020
In der Sachbezugswerte-VO (BGBl. II Nr. 221/2020) ist kurzfristig eine Übergangsbestimmung aufgenommen worden. Diese betrifft Firmen-Kfz, für die bereits vor dem 1. April 2020 ein gültiger Kauf- bzw. Leasingvertrag abgeschlossen wurde und die aufgrund der Corona-Krise noch nicht zugelassen werden konnten. Bei Erstzulassung dieser Firmen-Kfz bis 30. Mai 2020 kann weiterhin der bis 31. März 2020 geltende (niedrigere) Sachbezugswert für die Privatnutzung des Firmen-Kfz angewendet werden. Beitrag lesen

BMF-Info zur Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie

Stand: 26. Mai 2020
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) informiert über Fragen zur Auslegung und Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten im Kontext der COVID-19 Pandemie. Folgende, für die Unternehmenspraxis wichtige Themen werden behandelt: Arbeitslohn iZm im Homeoffice geleisteten Tätigkeiten, Konsultationsvereinbarung zum DBA-Deutschland anlässlich der COVID-19 Pandemie, die Grenzgängerregelung des DBA-Liechtenstein, Entgeltentschädigungen bei Kurzarbeit, Homeoffice-Tätigkeiten als Betriebsstätten für den ausländischen Arbeitgeber, COVID-19-bedingte Unterbrechungen bei Bauausführungen und Montagen. Die aktuellen Details dazu finden Sie in unserem nachstehenden Beitrag. Gerne stehen Ihnen unsere österreichweiten Expert/innen bei LBG für eine individuelle Beratung zur Verfügung. Beitrag lesen

Update: aws-Garantien für Überbrückungskredite für KMU, EPU, Freie Berufe, Neue Selbständige, Betriebe in der Landwirtschaft/Fischerei/Aquakultur

Stand: 26. Mai 2020
Die aws-Überbrückungsgarantien sollen Unternehmen, die aufgrund der aktuellen Corona-Krise Liquiditätsschwierigkeiten haben, Sicherheiten für einen Betriebsmittelkredit der Bank liefern. Die Antragstellung für eine aws-Garantie muss von der finanzierenden Bank (zwingend mit einer Niederlassung in Österreich) erfolgen. Wir haben für Sie die drei unterschiedlichen Varianten mit unterschiedlichem Haftungsrahmen (100%, 90%, 80%) überblicksartig zusammengefasst: Beitrag lesen

Sportverein: Pauschale Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) für Trainings – steuerliche Covid-Ausnahmeregelung für 16.3.2020 – 31.12.2020 beschlossen

Stand: 18. Mai 2020
Für Heimtrainings oder angeleitete Trainings im Wege einer Videokonferenz fällt kein Reiseaufwand an. Daher wäre eine trotzdem ausbezahlte pauschale Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) steuer- und sozialversicherungspflichtig. Der Nationalrat hat allerdings nun unter Rücksicht auf die COVID-19 bedingten Sportstättenschließungen eine Ausnahmeregelung beschlossen. Beitrag lesen

Kollektivverträge Gastronomie (inkl. Kaffeehäuser) und Hotellerie

Stand: 18. Mai 2020
Die WKO weist darauf hin, dass aufgrund der aktuellen Krise die Lohn- und Gehaltsverhandlungen zu den Kollektivverträgen für Gastronomie (inkl. Kaffeehäuser) und Hotellerie ausgesetzt sind. Es ist geplant, diese im Herbst 2020 fortzuführen. Bis dahin gelten die aktuellen Lohn- und Gehaltstabellen aus dem KV-Abschluss 2019. Beitrag lesen