Die Corona-Krise hat bei vielen gemeinnützigen Organisationen zu wirtschaftlichen Beeinträchtigungen und Einnahmenausfällen geführt – die Kosten laufen trotzdem weiter. Damit Nonprofit-Organisationen (NPO) ihre wichtigen, gesellschaftlichen Leistungen auch weiterhin wahrnehmen können, ist ein Antrag auf einen steuerfreien, nicht rückzahlbaren NPO-Zuschuss ab 8. Juli 2020 möglich.
Vergütet werden bis zu 100% der Kosten lt. NPO-Richtlinie, die zwischen 1.4. und 30.9.2020 angefallen sind sowie ein pauschaler „Struktursicherungsbeitrag“ in Höhe von 7 % der 2019 erwirtschafteten Einnahmen. Übersteigt der so errechnete Zuschuss € 3.000, ist der Zuschuss mit dem Einnahmenausfall des 1. bis 3. Quartals 2019 gegenüber 2020 begrenzt. Insgesamt ist der NPO-Zuschuss je Antragsteller mit € 2,4 Millionen gedeckelt.
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Nonprofit-Organisationen (§§ 34 -47 BAO), vielfach in der Rechtsform von Vereinen, aus allen Lebensbereichen (z.B. Sport, Freizeit, Soziales, Rettungswesen, Bildung, Wissenschaft, Erziehung, Klima-, Umwelt- und Tierschutz, Kunst, Kultur, Gesundheit, Pflege, Heimat- und Brauchtumspflege, Entwicklungszusammenarbeit, Jugend, Senioren, Frauen, Erinnerungsarbeit, Denkmalpflege uvm.), Freiwillige Feuerwehren, gesetzlich anerkannte Kirchen, Religionsgemeinschaften und Einrichtungen, denen auf Grund religionsrechtlicher Bestimmungen nach staatlichem Recht Rechtspersönlichkeit zukommt sowie auch alle Rechtsträger, an denen die genannten Organisationen unmittelbar oder mittelbar zumindest zu mehr als 50 % beteiligt sind.
Unter bestimmten Voraussetzungen muss der Antrag von einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer bestätigt werden, dies ist auch freiwillig möglich und sinnvoll. Hierfür anfallende, angemessene Kosten werden im Rahmen des NPO-Zuschusses berücksichtigt. Die Antragsfrist läuft vom 8.7.2020 – 31.12.2020. Die soeben in Kraft getretenen, genauen NPO-Förderrichtlinien und weitere Details finden Sie in unserem nachstehenden Fachbeitrag. LBG hat vielfältige Erfahrungen in der betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Beratung von Vereinen, Nonprofit-Organisationen, Kirchen, Religionsgemeinschaften, ausgegliederten Rechtsträgern und gemeinnützigen GmbHs. Wir führen das Vereinsrechnungswesen und die Personalverrechnung, erstellen Rechenschaftsberichte, Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen und Jahresabschlüsse, beraten beim Aufbau eines Vereins-Controlling und führen Prüfungen durch. Setzen Sie auf unsere Beratungs- und Dienstleistungen.