Corona-Virus: Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) – Beitragsstundung und Verzugszinsenverzicht für betroffene Unternehmen
Stand: 25. März 2020Der Nationalrat hat am 20.03.2020 Zahlungserleichterungen für die von der Corona-Krise betroffenen österreichischen Unternehmen beschlossen. Konkret mitumfasst sind Stundungen bei der ÖGK für die Beitragszeiträume Februar, März, April 2020 und das Aussetzen der Einbringungsmaßnahmen in den Monaten März, April und Mai 2020. Unabhängig davon bleibt die gesetzliche Fälligkeit der Beiträge bestehen. Wichtig: Die Anmeldungen von Arbeitnehmer/innen zur Pflichtversicherung sind weiterhin fristgerecht vor (!) Arbeitsantritt durchzuführen. Die monatlichen Beitragsgrundlagenmeldungen sind unverändert zu den üblichen Terminen an die ÖGK zu senden. Die Grundzüge und hohen Anforderungen an die Personalverrechnung bleiben wie bisher aufrecht. Beitrag lesen