Steuer-News | Unternehmer-News

Abzugsteuer bei Abgeltung von Leitungsrechten: In der Regel keine Anwendung bei Körperschaften öffentlichen Rechts, aber Bedeutung für körperschaftlich eingerichtete Agrargemeinschaften

Stand: 27. Februar 2020
Die Besteuerung von Körperschaften öffentlichen Rechts (KöR) – z.B. Stifte, Klöster, Pfarren, Gemeinden, meist auch Agrargemeinschaften – weist viele Besonderheiten auf. Im Gegensatz zu anderen Körperschaften unterliegen KöR nicht mit sämtlichen Einkünften der Körperschaftsteuerpflicht. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen der unbeschränkten und der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht. Der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht unterliegen KöR nur mit ihren privatwirtschaftlich organisierten Betrieben gewerblicher Art (BgA). Außerhalb von BgA unterliegt eine KöR nur der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht. Dazu zählen im Wesentlichen Einkünfte, bei denen die Steuer durch Steuerabzug erhoben wird. Land- und forstwirtschaftliche Betriebe einer KöR stellen kraft gesetzlicher Anordnung keinen BgA dar, weshalb Einkünfte daraus nicht unter die unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht fallen. Beitrag lesen

Arbeitgeber-Wissen: Droht Schadenersatz bei Rücknahme einer Einstellungszusage?

Stand: 27. Februar 2020
Bereits eine formlose Einstellungszusage, die etwa im Rahmen eines Bewerbungsgesprächs gegeben wird, ist regelmäßig als Dienstvertrag rechtsverbindlich. Die Rücknahme einer solchen Zusage vor dem eigentlichen Dienstantritt ist deshalb oft nur noch eingeschränkt möglich. Ist die Rücknahme unberechtigt, wird der Arbeitgeber schadenersatzpflichtig. Wir empfehlen, schon bei der Einstellungszusage grundsätzlich immer auch eine Probezeit mit dem Arbeitnehmer zu vereinbaren, um innerhalb dieser das Arbeitsverhältnis auch kurzfristig lösen zu können. Beitrag lesen

Meldefristen im Februar 2020 bei Dienst- und Werkverträgen beachten

Stand: 12. Februar 2020
Bis Ende Februar 2020 sind unter anderem zusätzlich zu melden: Beitrag lesen

Wann ist eine Umsatzsteuervoranmeldung monatlich, wann vierteljährlich abzugeben?

Stand: 12. Februar 2020
Die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) dient der Berechnung der Umsatzsteuer-Vorauszahlung bzw. des Umsatzsteuer-Überschusses für einen Voranmeldungszeitraum. Eine Vorauszahlung liegt vor, wenn die Umsatzsteuer des Voranmeldungszeitraumes die Vorsteuer übersteigt. Ein Überschuss liegt vor, wenn die Vorsteuer höher ist als die Umsatzsteuer. Abhängig vom Vorjahresumsatz des Unternehmers ist die UVA monatlich oder quartalsweise abzugeben. Beitrag lesen

Praxishinweis: Zusammenfassende Meldung / innergemeinschaftliche Lieferung

Stand: 12. Februar 2020
Nach den überarbeiteten Umsatzsteuerrichtlinien bestehen nun weitere (formale) Voraussetzungen für die Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung (rechtzeitige UID-Nummer-Bekanntgabe des Abnehmers, Aufnahme der innergemeinschaftlichen Lieferung in die Zusammenfassende Meldung). Diese können unter bestimmten Voraussetzungen auch nachgeholt werden. Aufgrund von Anfragen geben wir unseren Leser/innen folgende Praxishinweise: Beitrag lesen

BMF-Information zu Aufzeichnungspflichten von digitalen Plattformen ab 2020

Stand: 12. Februar 2020
Mit 1. Jänner 2020 gelten gemäß § 18 Abs 11 UStG 1994 neue Aufzeichnungspflichten für Plattformen, wenn sie andere Unternehmer dabei unterstützen, Lieferungen oder Dienstleistungen zu erbringen. Unter die Sammelbezeichnung „Plattform“ fallen elektronische Schnittstellen, wie beispielsweise Portale, Websites oder elektronische Marktplätze. Wir stellen Ihnen die ab 1.1.2020 geltenden neuen Aufzeichnungs- und Sorgfaltspflichten für digitale Plattformen gem. §18 Abs 11 UStG idF AbgÄG 2020 und gem. USt-Sorgfaltspflichten-Verordnung nachfolgend zur Verfügung. Beitrag lesen

Wie kann ich den Familienbonus Plus bei der Veranlagung 2019 steuerlich geltend machen?

Stand: 12. Februar 2020
Der Familienbonus Plus ist ein Absetzbetrag von der Einkommensteuer in Höhe von € 125 pro Monat (€ 1.500 pro Jahr) und Kind bis zu einem Alter von 18 Jahren bei Anspruch auf Familienbeihilfe. Als Absetzbetrag vermindert der Familienbonus Plus unmittelbar die Einkommensteuer, er kann jedoch nicht zu einer Negativsteuer führen. Wird für volljährige Kinder die Familienbeihilfe bezogen, so besteht Anspruch auf einen Absetzbetrag in Höhe von € 41,68 pro Monat und Kind (€ 500,16 pro Jahr). Der Familienbonus Plus kann im Rahmen der Steuererklärungen 2019 beantragt werden. Auch dann, wenn der Arbeitgeber den Familienbonus Plus bereits laufend in der Lohnverrechnung berücksichtigt hat und man eine Steuererklärung abgibt, sollte darauf nicht vergessen werden, da es sonst zu einer Nachversteuerung kommt. Beitrag lesen

Umsatzsteuerlich pauschalierte Landwirte – längere Frist für Antrag auf Regelbesteuerung (Umsatzsteuer-Optionsantrag)

Stand: 12. Februar 2020
Ab 1.1.2020 haben UST-pauschalierte Land- und Forstwirte die Möglichkeit, die Regelbesteuerung auch für das vorangegangene Kalenderjahr zu beantragen. Bis 31.12.2020 kann somit ein Optionsantrag für das Jahr 2019 beim Finanzamt eingebracht werden. Beitrag lesen

Ärzte: Steuerrechtlicher Überblick – Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer

Stand: 12. Februar 2020
Ärzte kommen je nach Art Ihrer Tätigkeit grundsätzlich mit unterschiedlichen Steuergesetzen in Berührung: als niedergelassener Arzt in der Form eines Einzelunternehmers mit Einkommensteuer und eventuell Umsatzsteuer, als Gesellschafter und Geschäftsführer einer Ärzte-GmbH mit Körperschaftsteuer, Einkommensteuer und eventuell Umsatzsteuer, als angestellter Arzt in einer Krankenanstalt durchaus auch mit der Einkommensteuer. Wir haben für Sie einen kompakten steuerrechtlichen Überblick erstellt, den wir Ihnen auf unserer Homepage zur Verfügung stellen. Beitrag lesen

Steuerreform 2021 – 2024 | Zeitplan |Ministerrat 30.1.2020

Stand: 30. Januar 2020
LBG Österreich hat für Sie die Vorhaben der österreichischen Bundesregierung rund um Steuern, Sozialversicherung, Bilanz und Rechtsformwahl analysiert, im LBG-Unternehmerleitfaden „Was bringt das Regierungsprogramm 2020 – 2024 | Analyse & Empfehlungen“ zusammengefasst und um Empfehlungen für Unternehmer, Selbstständige, Freie Berufe, Landwirte, Geschäftsführer, Vorstände sowie Dienstnehmer ergänzt. Im LBG-Leitfaden finden Sie alle Details und unsere erste fachliche Einschätzung. Bisher war offen, wann welche Maßnahmen in Kraft treten. Mit Ministerratsbeschluss vom 30.1.2020 liegt nun der Zeitplan zu den steuerlichen Vorhaben vor. Die Eckpunkte (Stand Ministerratsbeschluss 30.1.2020): Beitrag lesen