Steuer-News | Unternehmer-News

Corona-Virus: Informationen für Tourismusbetriebe

Stand: 16. März 2020
Die Wirtschaft spürt bereits die Auswirkungen des Coronavirus, ganz besonders aber der Tourismus. Tourismusbetriebe sind mit erheblichen Buchungsrückgängen und Stornierungen konfrontiert.Am 14. März 2020 hat die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket in der Höhe von bis zu 4 Mrd. Euro vorgestellt, mit dem die Wirtschaft unterstützt und möglichst viele Menschen in Beschäftigung gehalten werden sollen. Viele dieser Maßnahmen sind insbesondere für die Tourismus- und Freizeitwirtschaft sowie die Gastronomie wichtig. Beitrag lesen

Corona-Virus: Auswirkungen auf die Land- und Forstwirtschaft

Stand: 16. März 2020
Die Maßnahmen der Bundesregierung zielen hauptsächlich darauf ab, die Ausbreitungsgeschwindigkeit des Virus zu verlangsamen, damit das Gesundheitssystem möglichst gut mit den steigenden Infektionszahlen umgehen kann. Deshalb sind die für die Bevölkerung geltenden Vorschriften selbstverständlich auch für jede landwirtschaftliche Betriebsführerin und jeden landwirtschaftlichen Betriebsführer maßgebend. Hier finden Sie Antworten auf wichtige Fragen in der Land- und Forstwirtschaft. Beitrag lesen

Corona-Virus: BMF-Sonderregelungen für Steuervorauszahlungen und Abgabeneinhebung

Stand: 15. März 2020
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat im Zusammenhang mit dem „Corona-Virus“ Sonderregelungen betreffend die Einkommen- oder Körperschaftsteuervorauszahlungen für 2020 sowie für die Stundung und Entrichtung in Raten, Stundungszinsen und die Verhängung von Säumniszuschlägen geschaffen. Das BMF hat die Finanzämter angewiesen, sämtliche Anträge sofort zu bearbeiten. Beitrag lesen

Corona-Virus: Bundesweit einheitliche Verkehrsbeschränkungen ab 16. März bis 22. März 2020

Stand: 15. März 2020
Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat am 15. März 2020 bundesweit einheitliche Verkehrsbeschränkungen für den Zeitraum 16. - 22. März 2020 nach dem COVID-19 Maßnahmengesetz verordnet. Darin ist insbesondere geregelt, welche Bewegungsfreiheit im öffentlichen Raum noch möglich ist. Beitrag lesen

Corona-Virus: Betroffene Unternehmen (KMU aus Gewerbe, Industrie, Tourismus und Freizeitwirtschaft) haben ab sofort die Möglichkeit zur Beantragung von Garantien für notwendige Überbrückungskredite.

Stand: 14. März 2020
Österreichische Klein- und Mittelunternehmen (KMU) aus Gewerbe und Industrie sowie aus der Tourismus und Freizeitwirtschaft werden bei kurzfristig notwendigen Betriebsmittelkrediten auf Antrag mit Garantien unterstützt. Abgewickelt werden die Garantien für KMU aus Gewerbe und Industrie vom aws (Austria Wirtschafts Service) und für Tourismus- und Freizeitunternehmen von der ÖHT (Österreichische Hotel- und Tourismusbank). Wir empfehlen eine sorgfältige Antragstellung mit weitgehend vollständigen Unterlagen, um Ihren Antrag bestmöglich berücksichtigt zu wissen. Beitrag lesen

Corona-Virus: Wie verschaffen Sie sich finanziell Luft? Vorauszahlungen für EST, KÖST, UST, SV begründet erstrecken.

Stand: 13. März 2020
Wer als Unternehmer vom Corona-Virus wirtschaftlich direkt oder indirekt getroffen wird – einerseits durch Erkrankung und Quarantäne oder andererseits aufgrund massiver Geschäftseinbußen – und dadurch Zahlungsschwierigkeiten und Liquiditätsprobleme befürchten muss, hat die Möglichkeit, die Herabsetzung von Vorauszahlungen an Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie Sozialversicherungsbeiträge begründet zu beantragen bzw. die Stundung oder Ratenzahlung für sämtliche Abgaben und SV-Beiträge zu beantragen. Dabei sind jedoch folgende wesentliche Voraussetzungen unbedingt zu beachten: Beitrag lesen

Arbeitgeber-Wissen: Wichtiges zur Entgeltfortzahlung sowie zu Arbeitgeber- und Arbeitnehmerpflichten im Zusammenhang mit dem „Coronavirus“

Stand: 3. März 2020
Im Zusammenhang mit dem Auftreten des „Coronavirus“ (COVID-19) stellen sich für Arbeitgeber auch arbeitsrechtliche Fragen. In Österreich gilt im Zusammenhang mit dem „Coronavirus“ und allen damit verbundenen Maßnahmen das Epidemiegesetz. Wird ein Dienstnehmer behördlich unter Quarantäne gestellt, hat der Dienstgeber aufgrund der Bestimmungen des § 32 (3) Epidemiegesetz dessen Entgelt weiter zu zahlen. Der Arbeitgeber hat allerdings gegenüber dem Bund einen Anspruch auf Ersatz dieser Kosten. Wir haben für Sie grundlegende Fragen zur Entgeltfortzahlung sowie zu den allgemeinen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerpflichten im Zusammenhang mit dem „Coronavirus“ als Frage-Antwort-Katalog zusammengefasst. Eine sorgsame Beurteilung im jeweiligen Einzelfall ist unumgänglich. Beitrag lesen

Arbeitgeber-Wissen: Einhaltung der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit innerhalb eines rollierenden Durchrechnungszeitraumes wird vom Arbeitsinspektorat ab sofort verpflichtend überprüft

Stand: 27. Februar 2020
Seit der jüngsten Arbeitszeitreform („Obergrenze - 12-Stunden-Tag“) dürfen Arbeitnehmer – vorbehaltlich abweichender Regelungen in Kollektivverträgen, Betriebsvereinbarungen oder einzelvertraglichen Regelungen – bis zu 12 Stunden pro Tag und bis zu 60 Stunden pro Woche beschäftigt werden. Dies gilt allerdings nicht uneingeschränkt; das erhöhte Arbeitszeitausmaß soll nicht die Regel, sondern die Ausnahme darstellen. Kontrollinstrument dafür ist der sogenannte Durchrechnungszeitraum, der vom Dienstgeber aufzuzeichnen ist und innerhalb dessen das Arbeitsinspektorat die Einhaltung der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit überprüft. Das Arbeitszeitgesetz (AZG) sieht vor, dass über einen Zeitraum von 17 Wochen die durchschnittliche Wochenarbeitszeit 48 Stunden nicht überschreiten darf. Durch kollektivvertragliche Bestimmungen kann der Durchrechnungszeitraum auf 26, bei technischen oder arbeitsorganisatorischen Gründen bis auf 52 Wochen ausgedehnt werden. Umstritten und damit mit Rechtsunsicherheit behaftet war die Frage, ob der Durchrechnungszeitraum in fixen (im Vorhinein festgelegten) oder rollierenden Wochenabschnitten anzusetzen ist. Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (BMASGK) hat nun in einem Erlass alle Arbeitsinspektorate angewiesen, die durchschnittliche Wochenarbeitszeit gemäß § 9 Abs 4 AZG ab sofort verpflichtend rollierend durchzurechnen. Wir empfehlen Dienstgebern eine rasche Überprüfung der eigenen Durchrechnungspraxis und gegebenenfalls eine zeitnahe Umstellung auf die rollierende Variante bei Berechnung der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit – auch wenn die Arbeitsinspektorate vorerst beraten und künftig erst bei Nichtbeachtung der rollierenden Durchrechnung trotz vorangegangener Beratung strafen werden. Beitrag lesen

Immobilien-Transfer: Zählen Vertragserrichtungskosten zur Gegenleistung iSd § 5 GrEStG und damit zur Grunderwerbsteuer-Bemessungsgrundlage?

Stand: 27. Februar 2020
Gemäß § 5 Abs. 1 Z 1 GrEStG ist bei einem Immobilienkauf die Gegenleistung der Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommen sonstigen Leistungen und der dem Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen. Gegenleistung ist alles, was der Erwerber über den Kaufpreis hinaus für das Grundstück aufwenden muss, um es zu erhalten. Übernommene Leistungen sind auch Leistungen an Dritte, die dem Verkäufer – sei es auf Grund des Gesetzes oder auf Grund einer vertraglichen Verpflichtung – obliegen, aber auf Grund der Parteienabrede vom Erwerber getragen werden müssen. Ob bzw. inwieweit Vertragserrichtungskosten zur Gegenleistung gehören, ist jeweils nach einzelnen Sachverhaltselementen zu beurteilen: Wer erteilt den Auftrag zur Vertragserrichtung? Wer übernimmt die Vertragskosten? Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) vertritt dazu aktuell folgende Rechtsansicht. Beitrag lesen

LBG-Ärzteberatung: Kann der „Arztanteil“ auf der Krankenhausrechnung umsatzsteuerpflichtig sein?

Stand: 27. Februar 2020
Das Umsatzsteuergesetz regelt explizit, dass auch ein in einem Dienstverhältnis zu einer Krankenanstalt stehender Arzt als Unternehmer gilt, soweit er in Ausübung seiner ärztlichen Tätigkeit Entgelte vereinnahmt, die entsprechend dem Einkommensteuergesetz zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit zählen. Sind also z. B. Sondergebühren eines Arztes im Krankenhaus Einkünfte aus selbständiger Arbeit, so ist der Arzt mit diesen Einnahmen als Unternehmer zu betrachten. Heilbehandlungen von Ärzten im Bereich der Humanmedizin sind von der Umsatzsteuer befreit, somit auch grundsätzlich auf der Krankenhausrechnung ohne Umsatzsteuer zu verrechnen. Sind allerdings Einnahmen direkt dem Krankenhaus zuzurechnen, so kann dafür Umsatzsteuer anfallen. Beitrag lesen