Fallfrist 30.6.2019 – Vorsteuererstattung aus Drittländern
Stand: 27. Mai 2019Österreichische Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, können sich unter bestimmten Voraussetzungen auch Vorsteuern, die außerhalb Österreichs angefallen sind, erstatten lassen. Die Frist für die Rückerstattung der im Jahr 2018 in Drittländern angefallenen Vorsteuern läuft am 30. Juni 2019 aus. Beitrag lesen