Steuerreform 2020/23: Pflichtveranlagung beschränkt steuerpflichtiger Personen bei zwei Dienstverhältnissen
Stand: 1. Mai 2019Beschränkt steuerpflichtige Personen, die zwei Dienstverhältnisse in Österreich haben, unterliegen – anders als unbeschränkt Steuerpflichtige – nicht der Pflichtveranlagung. Dadurch fallen solche Personen in eine niedrigere Progressionsstufe, weil für die Ermittlung der Steuer nicht die Summe beider Gehälter herangezogen wird. Diese Ungleichmäßigkeit soll beseitigt werden. Beitrag lesen