VwGH zur begünstigten Besteuerung von Sonderzahlungen: Prämienoptimierung durch „Siebentel“-Modell ist zulässig
Stand: 27. Februar 2019Sonstige Bezüge von Dienstnehmern, wie etwa Urlaubs- und Weihnachtsgeld oder erfolgsabhängige Provisionen bzw. Bonuszahlungen, werden innerhalb des sogenannten „Jahressechstels“ mit einem festen Steuersatz begünstigt besteuert. Sonstige Bezüge, die das „Jahressechstel“ überschreiten, sind hingegen wie das laufende Gehalt mit dem progressiven Einkommensteuertarif zu besteuern. Zur Frage, ob ein sonstiger Bezug vorliegt, wenn eine Prämie „laufend“ in Monatsraten verteilt ausgezahlt wird, hat der VwGH nunmehr eine, für den lohnsteuerpflichtigen Dienstnehmer, durchaus positive Entscheidung getroffen. Beitrag lesen