Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) – Email-Regeln dringend beachten!
Stand: 13. Mai 2019Die SVA hat in der „Erreichbarkeitskundmachung“ darüber informiert, dass aus organisatorischen Gründen Format- bzw. Einbringungsvorgaben für elektronisch eingebrachte, rechtswirksame Zustellungen und Anträge nach dem Verwaltungsverfahrensrecht festgelegt wurden. Werden diese digitalen Formalregeln nicht beachtet, gelten die Zustellungen oder Anträge als nicht rechtswirksam erfolgt, was zu bedeutenden Nachteilen für den Versicherten führen kann. Unter anderem gelten eingebrachte Anbringen mit passwortgeschützten Dateien im Anhang, ZIP-Dateien oder solche, welche eine Größe von insgesamt 10 MB überschreiten als nicht eingebracht. Außerhalb der festgelegten Amtsstunden digital eingebrachte Anbringen gelten erst mit dem nächsten Beginn der Amtsstunden als eingebracht. Beitrag lesen