LBG Österreich – Versandhandel | E-Commerce
Umsatzsteuerliche Änderungen beim innergemeinschaftlichen Versandhandel. EU-OSS-Registrierung bis 30.6.2021 für Anwendung ab 1.7.2021.
Stand: 1. Juni 2021Beim innergemeinschaftlichen Versandhandel gilt die Lieferung als dort ausgeführt, wo die Beförderung oder Versendung an den Abnehmer endet. Grundsätzlich müssen sich daher Unternehmer/innen bei innergemeinschaftlichen Lieferungen im Bestimmungsland für umsatzsteuerliche Zwecke registrieren lassen und im Bestimmungsland die Umsatzsteuer abführen. Bisher war es möglich, bis zu einem bestimmten Umsatz pro Mitgliedsland (Lieferschwelle) die Umsätze auch im Ursprungsland der Umsatzsteuer zu unterwerfen. Diese Lieferschwellenregelung gilt ab 1.7.2021 nicht mehr. Darüber hinaus kommt es ab 1. Juli 2021 auch zu umsatzsteuerlichen Änderungen beim Versandhandel über Online-Plattformen. Wir haben zusammengefasst, was das konkret für Unternehmer/innen bedeutet und was bis 1. Juli 2021 vorzubereiten ist.