LBG Österreich – Arbeitgeberberatung | Sozialversicherung
Corona-bedingt gestundete Sozialversicherungsbeiträge sind bis 30.6.2021 zu begleichen. Ratenanträge sind unter besonderen Voraussetzungen ab 1.6.2021 möglich.
Stand: 10. Mai 2021Die auf Grund der COVID-19-Pandemie aufgelaufenen Beitragsrückstände bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) aus den Beitragszeiträumen Februar 2020 bis Mai 2021 sind bis spätestens 30.6.2021 zu begleichen. So sieht es das vom Gesetzgeber beschlossene "2-Phasen-Modell“ vor. Wir haben darüber ausführlich berichtet (siehe dazu unseren LBG-Fachbeitrag „Corona-bedingte Sozialversicherungsstundungen werden automatisch bis 30.6.2021 verlängert. Ratenantrag ab 1.6.2021 möglich“ vom 4. März 2021).
Im Hinblick auf die nahende gesetzliche SV-Zahlungsfrist per 30.6.2021 versendet die ÖGK in diesen Tagen eine Zahlungsinformation an die heimischen Unternehmen zwecks aktuellem Überblick über die bis dato ausstehenden Beiträge. Ist – trotz intensiver Bemühungen – absehbar, dass die rückständigen Beiträge bis 30.6.2021 nicht zur Gänze beglichen werden können, kann ein Ratenansuchen gestellt werden. Ein elektronischer Antrag steht ab 1. Juni 2021 in WEBEKU zur Verfügung. Ab dem Beitragszeitraum Juni 2021 gelten jedenfalls wieder die herkömmlichen Fälligkeiten und Zahlungsfristen. Die laufenden Beiträge sind dann wie gewohnt jeweils bis zum 15. des Folgemonates zu entrichten.