Steuermaßnahmengesetz: Umfassende neue Regelungen in der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, BAO
Stand: 18. Januar 2021Der Nationalrat hat am 10.12.2020 mit dem COVID-19-Steuermaßnahmengesetz vor Jahresende noch wesentliche steuerliche Änderungen beschlossen. Wir haben für Sie wichtige Eckpunkte, die rasch beachtet werden sollten, zusammengefasst. Einkommensteuer: Kleinunternehmerpauschalierung, Lohnsteuerabzug für ausländische Arbeitgeber, Begrenzung und Aufrollungsverpflichtung iZm dem Kontrollsechstel, Verlängerung COVID-bedingte Ausnahmeregelungen für Steuerbegünstigungen, steuerliche degressive AfA, pauschale Berechnung des Jahressechstels bei Kurzarbeit, Absetzbarkeit von Spenden, pauschale Forderungswertberichtigungen und pauschale Rückstellungen, steuerfreier Vorteil aus der Teilnahme an Betriebsveranstaltungen. Körperschaftsteuer: Schwellenwerte für Betriebe gewerblicher Art, Zinsschranke. Umsatzsteuer: Reparaturdienstleistungen, Verschiebung der Abschaffung der ig-Lieferschwelle auf 1.7.2021, Verlängerung 5 % USt für Gastronomie, Beherbergung, Kultur und Publikation bis 31.12.2021, Steuerfreiheit von COVID-19-Impfstoffen und COVID-19-In-vitro-Diagnostika bis 31.12.2022, 10% USt-Satz für monatliche Damenhygiene. Bundesabgabenordnung (BAO): Verlängerung Abgaben-Stundungen bis 31.3.2021, Aussetzen von Stundungszinsen bis 31.3.2021, keine Anspruchszinsen für 2019 und 2020, keine Säumniszuschläge bis 31.3.2021, neues COVID-19-Ratenzahlungsmodell. Beitrag lesen