Doppelbesteuerungsabkommen Österreich - Frankreich: Abzugsteuerpflicht bei ausländischen Vortragenden beachten
Stand: 26. September 2019Bietet eine in Frankreich steuerlich ansässige natürliche Person auf selbständiger Basis Kurse im Bereich der Erwachsenenbildung an und übt sie diese Vortragstätigkeit auch kurzfristig in Österreich aus, so wird durch die einmalige vorübergehende Anmietung von Räumlichkeiten im Inland für die Dauer von 50 Tagen noch keine feste Einrichtung iSd Art. 14 DBA-Frankreich begründet. Österreich steht demnach aus abkommensrechtlicher Sicht kein Besteuerungsrecht an den im Rahmen der Vortragstätigkeit erwirtschafteten Einkünften zu. Jedoch besteht für Vortragende in Österreich eine beschränkte Steuerpflicht, die im Wege der Abzugsteuer durch den Auftraggeber (Kursteilnehmer) wahrzunehmen ist. Beitrag lesen