Ärzte: Welche betrieblichen Versicherungen sind Betriebsausgaben der Arztordination?
Stand: 29. August 2019Bei Versicherungen, die den Betrieb der Arztpraxis betreffen, sind die Prämienzahlungen in der Regel als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar. Darunter fallen beispielsweise eine Haftpflichtversicherung, eine Rechtsschutzversicherung, eine Geräteversicherung oder eine Ordinationsversicherung, die Schäden auf Grund von Feuer, Sturm, Einbruch oder Leitungswasser abdeckt. Auch die laufenden Prämien an eine Betriebsunterbrechungsversicherung, die bei Unterbrechung des Arztbetriebes, z.B. bei Unfall oder Krankheit des Arztes, zahlungspflichtig werden, sind steuerlich verwertbar. Beitrag lesen