Bauern-Sozialversicherung: Beiträge für Nebentätigkeiten optimieren und Frist 30.4. beachten
Stand: 16. April 2019Bis zum 30. April müssen Einnahmen aus landwirtschaftlichen Nebentätigkeiten an die SV der Bauern gemeldet werden. Mit der „kleinen Option“ können Sie Beiträge sparen. Beitrag lesen