Persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers für nicht bezahlte Abgaben
Stand: 27. Februar 2019Geschäftsführer einer GmbH haben im Rahmen ihrer Tätigkeit zahlreiche Rechts- und Haftungsfragen zu beachten. Aufgrund abgabenrechtlicher Vorschriften besteht grundsätzlich das Risiko, dass der Geschäftsführer für Abgaben der GmbH persönlich haftet. In einem in diesem Zusammenhang ergangenen Erkenntnis hat das Bundesfinanzgericht (BFG) die Haftung des Geschäftsführers für die Abgaben der GmbH in der Insolvenz einer GmbH bejaht. Beitrag lesen