Was ist bei der Senkung des Umsatzsteuersatzes für die Beherbergung von 13 % auf 10 % bei landwirtschaftlicher Nebentätigkeit zu beachten?
Stand: 1. Oktober 2018Ab 1.11.2018 wird der Umsatzsteuersatz für die Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen samt Nebenleistungen (als Nebenleistung ist auch ein ortsübliches Frühstück anzusehen, wenn der Preis hiefür im Beherbergungsentgelt enthalten ist) von 13 % wieder auf 10 % gesenkt sowie für die Vermietung von Grundstücken für Campingzwecke samt Nebenleistungen, wenn dafür ein einheitliches Benützungsentgelt entrichtet wird. Falls die Beherbergung in Form einer landwirtschaftlichen Nebentätigkeit erfolgt, so gilt Folgendes: Beitrag lesen