Vorsorglicher Abgaben-Check: Steuerliche Betriebsprüfung, Finanzstrafrecht, Lohn- und Gehaltsverrechnung – Minenfelder in der Praxis
Stand: 18. Januar 2019Jeder (!) steuerliche Betriebsprüfungsbericht wird in weiterer Folge auch von der Finanzstrafbehörde hinsichtlich einem zu ahndenden, finanzstrafrechtlich relevanten Sachverhalt beurteilt. Die Zuversicht, im Rahmen der Betriebsprüfung ein brauchbares „Verhandlungsergebnis“ zu erzielen oder die Freude über ein bereits geschafftes „gutes“ Ergebnis kann daher verfrüht sein. Wer als Geschäftsführer, Vorstand, Unternehmer oder kaufmännisch Verantwortlicher auf der sicheren Seite sein will, sollte jedenfalls folgende stichwortartigen Praxisempfehlungen beachten: Wurde eine abgabenrechtliche Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht verletzt oder eine Abgabenverkürzung bewirkt? Bestehen Sanierungsmöglichkeiten, wie beispielsweise eine Selbstanzeige, der Rücktritt vom Versuch oder die Inanspruchnahme eines Verkürzungszuschlages (§ 30a FinStrG) in Abhängigkeit von der Höhe der Abgabenverkürzung? Beitrag lesen