Vorsteuergutschriften sind Betriebseinnahmen, wenn bei Teilpauschalierung zur UST-Regelbesteuerung optiert wurde.
Stand: 25. Juli 2018Bei der land- und forstwirtschaftlichen Teilpauschalierung sind, wenn der Landwirt bei der Umsatzsteuer zur Regelbesteuerung optiert hat, Vorsteuergutschriften als Betriebseinnahmen zu erfassen. Die an das Finanzamt abgeführte Umsatzsteuer ist durch das Betriebsausgabenpauschale abgegolten. Beitrag lesen