Erinnerung zur Registrierkassenpflicht: Erstellung des Jahresbeleges bis 31.12.2018, Prüfung bis spätestens 15.2.2019 beachten!
Stand: 19. Dezember 2018Bei Verwendung einer elektronischen Registrierkasse vergessen Sie bitte nicht auf die verpflichtende Erstellung Ihres Jahresbeleges bis 31.12.2018 und Überprüfung bis zum 15.2.2019. Die diesbezügliche Information des Bundesministeriums für Finanzen stellen wir Ihnen hier zur Verfügung. Unternehmer/innen, die eine LBG Registrierkasse verwenden, unterstützen wir darüber hinaus mit einer Schritt-für-Schritt Anleitung zur Erstellung des Jahresbeleges mit der "LBG Registrierkasse". Beitrag lesen