Tourismus: Aktueller Handlungsbedarf bei Anzahlungen für Beherbergungsleistungen, die erst nach dem 31.10.2018 (USt-Tarif-Absenkung von 13 auf 10 %) erbracht werden
Stand: 7. Mai 2018Die Reduktion der Umsatzsteuer für Beherbergung von 13 auf 10% tritt mit 1.11.2018 in Kraft und ist damit erstmals wieder auf Umsätze und sonstige Sachverhalte anzuwenden, die nach dem 31. Oktober 2018 ausgeführt werden bzw. sich ereignen. Relevant ist somit der Zeitpunkt der tatsächlichen Nächtigung, unabhängig vom Zeitpunkt der Buchung oder einer gegebenenfalls vorab getätigten Anzahlung! Hinsichtlich geleisteter Anzahlungen kann sich durch die Senkung der Umsatzsteuer allerdings ein aktueller Handlungsbedarf im Tourismusbetrieb ergeben. Beitrag lesen