Beschluss der Bundesregierung: „Beschäftigungsbonus“ – Anträge noch bis 31.1.2018 möglich | „Beschäftigungsaktion 20.000“ – keine Anträge mehr nach dem 31.12.2017
Stand: 2. Januar 2018Im Sommer 2017 wurden zwei Arbeitsmarktmaßnahmen, nämlich der „Beschäftigungsbonus“ und die „Beschäftigungsaktion 20.000 für ältere Arbeitnehmer“ eingeführt. Die Bundesregierung hat mit Beschluss von 1.1.2018 aufgrund positiver Konjunkturprognosen und damit einhergehenden erwarteten Mitnahmeeffekten die Rückführung dieser beiden Maßnahmen insoweit beschlossen, als Anträge für den „Beschäftigungsbonus“ nur mehr insoweit bearbeitet werden, als sie bis spätestens zum 31.1.2018 bei der Austria Wirtschaftsservice einlangen bzw. Anträge für die „Beschäftigungsaktion 20.000“, die nach dem 31.12.2017 einlagen, nicht mehr berücksichtig werden. Stattdessen sollen verstärkt Arbeitsmarktmaßnahmen in Form von Aus- und Fortbildung gesetzt werden. Beitrag lesen