Gemeinnützige Vereine: Ausgliederung von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben in eine Tochter-GmbH
Stand: 12. September 2017Begünstigungsschädliche wirtschaftliche Geschäftsbetriebe eines gemeinnützigen Vereins sind grundsätzlich nicht nur steuerpflichtig, sie gefährden auch den abgabenrechtlichen Begünstigungsstatus für den gesamten Verein. Um letzteres zu verhindern, kann die Übertragung eines begünstigungsschädlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes auf eine zu errichtende Tochter-GmbH des Vereins angedacht werden. Auch aus „nur“ organisatorischen oder haftungsrechtlichen Gründen kann die Ausgliederung eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes, beispielsweise in eine gemeinnützige Tochter-GmbH, sinnvoll sein. In beiden Fällen sind neben den steuerlichen Auswirkungen jedenfalls auch die haftungsrechtlichen Konsequenzen für die verantwortlichen Organe zu beachten. Beitrag lesen