Entfall der Mietvertragsgebühr bei Wohnungsmiete seit 11.11.2017 in Kraft
Stand: 14. November 2017Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Mietvertragsgebühr für Verträge zur Wohnungsmiete wurde am 10.11.2017 im Bundesgesetzblatt kundgemacht und tritt daher – mangels gesonderter Regelung – ab 11.11.2017 in Kraft. Damit unterliegen alle ab 11. November 2017 abgeschlossenen schriftlichen Mietverträge über Wohnräume nicht mehr der Gebührenpflicht. Mietverträge für Geschäftsräume bleiben davon unberührt. Beitrag lesen