GmbH: Gruppenantrag rechtzeitig stellen bringt Steuervorteile
Stand: 18. Oktober 2017Durch Begründung einer Unternehmensgruppe nach dem Körperschaftsteuergesetz besteht die Möglichkeit des Ausgleichs von Gewinnen und Verlusten zwischen finanziell verbundenen Körperschaften, wie z.B. GmbHs. Oftmals kann dadurch die Gesamtsteuerbelastung der Unternehmensgruppe erheblich reduziert werden. Damit die Vorteile einer Gruppenbesteuerung in Anspruch genommen werden können, ist vor allem die rechtzeitige Einbringung eines Gruppenantrages beim zuständigen Finanzamt erforderlich. Endet das Wirtschaftsjahr der für eine Unternehmensgruppe in Betracht kommenden Körperschaften jeweils am 31.12., so ist der Gruppenantrag bis spätestens 31.12.2017 zu unterzeichnen, wenn die Vorteile der Gruppenbesteuerung noch für das Jahr 2017 in Anspruch genommen werden sollen. Beitrag lesen