Vorliegen einer steuerlichen, inländischen Betriebsstätte bei inländischem „Home Office“ in Österreich
Stand: 4. Dezember 2017Wenn ein „Home Office“ fortlaufend für die Durchführung von Geschäftstätigkeiten für ein Unternehmen in Österreich genutzt wird und aus den Tatsachen und Umständen hervorgeht, dass das Unternehmen vom Dienstnehmer verlangt hat, diesen Standort für die Geschäftstätigkeit des Unternehmens zu nutzen (z. B. in einem Fall, in dem die Art der Beschäftigung eindeutig ein Büro erfordert), kann das Heimbüro des Dienstnehmers als für das Unternehmen zur Verfügung stehend angesehen werden und damit eine inländische Betriebsstätte dieses Unternehmens in Österreich begründen. Beitrag lesen