Beschäftigungsverhältnis von Nachhilfelehrern im Institut – echte Dienstnehmer ?!
Stand: 3. April 2018Für ein Nachhilfeinstitut tätige Nachhilfelehrer sind dann als echte Dienstnehmer zu qualifizieren, wenn sie eine persönliche Arbeitspflicht trifft und in die Betriebsorganisation eingebunden sind. Dies trifft in der Praxis tatsächlich entgegen so mancher vertraglicher Regelung immer wieder zu, wie der Verwaltungsgerichtshof erst jüngst entschieden hat. Beitrag lesen