Aufstockung des Lehrlingsbonus für Kleinst- und Kleinunternehmen für Lehrverhältnisse mit Start in der Zeit von 16.3. bis 31.10.2020.
Stand: 14. August 2020Um dem coronabedingt erwarteten Rückgang an Lehrstellen entgegenzuwirken, werden jene Unternehmen mit 2.000 Euro unterstützt, die zwischen 16. März und 31. Oktober 2020 Lehrlinge einstellen (siehe dazu unseren LBG-Fachbeitrag vom 24. Juni 2020 „Lehrlingsbonus für Unternehmen – Antragstellung ab 1. Juli 2020“). Der Bonus pro betrieblichem Lehrling beträgt grundsätzlich 2.000 Euro. Für Kleinst- und Kleinunternehmen wurde der Bonus nunmehr aufgestockt. Kleinstunternehmen mit bis zu 9 Mitarbeiter/innen sowie unter 2 Millionen Euro Umsatz erhalten einen zusätzlichen Bonus in der Höhe von 1.000 Euro, insgesamt also EUR 3.000. Kleinunternehmen mit 10 bis 49 Mitarbeiter/innen sowie maximal 10 Millionen Euro Umsatz erhalten einen zusätzlichen Bonus in der Höhe von 500 Euro, somit in Summe 2.500 Euro pro neuer Lehrstelle. Der Bonus wird in zwei Tranchen ausbezahlt und ist bei den Förderreferaten der Lehrlingsstellen oder elektronisch über das „lehre.fördern-Online-Service" (los.wko.at) zu stellen. Der Antrag muss spätestens drei Monate ab Erfüllung der Fördervoraussetzungen – das heißt ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der dreimonatigen Probezeit – bei der Lehrlingsstelle eingelangt sein. Beitrag lesen